Billag-Mehrwertsteuer: Dank Konsumentenschutz erhält jeder Haushalt 50 Franken zurück
Bund muss zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückerstatten
(Bern)(PPS) Weil die Billag über Jahre zu Unrecht Mehrwertsteuern auf den Radio- und Fernsehgebühren erhob, erhält jeder gebührenpflichtige Haushalt 50 Franken zurück. Das Parlament hat heute die dafür notwendige gesetzliche Grundlage definitiv verabschiedet. Damit geht ein langer Kampf des Konsumentenschutzes und seiner Partner (FRC und ACSI) zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten dem Ende zu.
Über Jahre verrechnete die Billag eine Mehrwertsteuer von 2.5% auf den Radio- und Fernsehgebühren – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschied. Nach dem Urteil des Bundesgerichtes 2015 stattete das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern jedoch nicht automatisch zurück. Deshalb forderten die Konsumentenorganisationen im Namen von rund 26'000 Gebührenzahlern die Rückerstattung auf dem Rechtsweg ein. Das Bundesgericht hiess in seinem Urteil vom 2. November 2018 die Klage des Konsumentenschutzes gut: Das BAKOM musste die zu Unrecht erhobene Billag-Mehrwertsteuer für den Zeitraum zwischen 2010 und Mitte 2015 zurückerstatten.
Dank diesem Urteil und auch aufgrund des politischen Drucks entschied das BAKOM, nicht nur die klagenden Gebührenzahler, sondern alle gebührenpflichtigen Haushalte pauschal zu entschädigen, was einer gesetzlichen Grundlage bedurfte. Das Parlament hat heute dieses «Bundesgesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» in der Schlussabstimmung definitiv angenommen und damit entschieden, dass jedem gebührenpflichtigen Haushalt 50 Franken zurückerstattet werden. Die Rückerstattung erfolgt voraussichtlich 2021 oder 2022 als Gutschrift auf der Rechnung für die Radio- und Fernsehabgabe (Serafe). Die Gutschrift erfolgt automatisch, die Gebührenzahler müssen nichts unternehmen.
Die Konsumentenorganisationen begrüssen diese Lösung: «Wir sind sehr erfreut, dass alle gebührenpflichtigen Haushalte von der Rückerstattung profitieren. Eine pauschale Gutschrift von 50 Franken ist aus unserer Sicht eine pragmatische Lösung, eine individuelle Berechnung des Rückerstattungsanspruchs für jeden einzelnen Haushalt wäre viel zu aufwändig gewesen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.
In der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen koordinieren drei Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen aus drei Sprachregionen ihre Arbeit für die Konsumentinnen und Konsumenten: die FRC (Fédération romande des consommateurs) aus der französischsprachigen Schweiz, die ACSI (Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana) aus dem Tessin und der Konsumentenschutz.
Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und engagiert sich in der Politik vollkommen parteiunabhängig für die Konsumenteninteressen. Der Konsumentenschutz ist eine private, 1964 gegründete Stiftung. Seine Finanzierung ist breit abgestützt: 87% seiner Einnahmen stammen aus Gönnerbeiträgen und dem Ratgeberverkauf, 13% aus einem Bundesbeitrag. Er hat seinen Sitz in Bern. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.
Konsumentenschutz
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