Neuer GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe
(Zofingen)(PPS) Der bisherige GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe trat am 01. Januar 2014 in Kraft. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gültigkeit des bestehenden Gesamtarbeitsvertrages am 31. Dezember 2017 endet, nahm die Paritätische Landeskommission Carrosserie frühzeitig die Arbeit für die Ausarbeitung eines neuen GAV-Entwurfes auf.
Insbesondere die folgenden Anpassungen und Neuerungen sahen die Arbeitgebervertreter des VSCI als wesentliche positive Schwerpunkte im GAV 2018 an:
- Die Arbeitnehmer haben neu Anspruch auf zwei (statt bisher einen) bezahlten Arbeitstag für die Weiterbildung.
- Es besteht eine Flexibilität in der Wochenarbeitszeit. Jeder Betrieb kann in Absprache mit dem Personal selbst zwischen weniger Wochenarbeitszeit oder mehr Ferien wählen.
- 41 h/Woche = 4 Wochen Ferien
- 42 h/Woche = 5 Wochen Ferien
- Es soll ein Modell ausgearbeitet werden, das den flexiblen Altersrücktritt ermöglicht. Das heisst, dass je nach Situation eine vorzeitige Pension möglich werden soll, aber auch dass Menschen länger als bis 65 Jahre arbeiten können.
Der Zentralvorstand des Schweizerischen Carrosserieverbandes empfahl den Delegierten die Annahme des neuen GAV Carrosseriegewerbe. An der für die Abstimmung eigens einberufenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 14. Dezember 2017 in Zofingen, wurde der neue Gesamtarbeitsvertrag von den Anwesenden 55 Delegierten einstimmig angenommen.
Der Schweizerische Carrosserie Verband und die Paritätische Landeskommission Carrosserie sind davon überzeugt, mit diesem neuen Gesamtarbeitsvertrag den richtigen Weg für eine erfolgreich und nachhaltige Zukunft des Carrosseriegewerbes eingeschlagen zu haben.
Unter dem Namen Verband Schweizerischer Carrosserie-Industrie wurde dieser Arbeitgeberverband 1919 gegründet. Seither war der Verband ständigen Veränderungen unterworfen. Die eigenständige Schweizer Personenwagenindustrie mit ihren berühmten Cabrioletversionen (Graber, Heimburger, Tüscher) wurde durch den Nutzfahrzeug und Personentransportaufbau abgelöst, die gewerbliche Unternehmensstruktur ersetzte die industrielle.
Im VSCI sind rund 650 Firmen organisiert, welche sich in die Bereiche Nutzfahrzeuge und Personenwagen gliedern. Die Klein- und Mittelbetriebe mit 1 - 10 Beschäftigte herrschen mit über 85 % vor. Beim Fahrzeugbau haben sich dagegen vorwiegend die Grossbetriebe durchgesetzt, welche auch in der Lage sind, Spezialanfertigungen gerecht zu werden. Im Reparatursektor sind es vor allem Mischbetriebe wie Spenglereien und Lackierereien. Die dem VSCI angeschlossenen Betriebe beschäftigen rund 4500 Berufsleute und bilden zirka 1100 Lehrlinge in den Berufen Carrossier/in Lackiererei, Carrossier/in Spenglerei und Fahrzeugschlosser aus. In der Westschweiz nimmt die FCR "Fédération des Carrossiers Romands" die Interessen der Carrosseriebranche wahr.
Die Carrosseriebranche verfügt über einen GAV, der ab 01.02.2006 allgemeinverbindlich erklärt worden ist. Sämtliche Betriebe der Carrosseriebranche haben alle Lohn- und Arbeitszeit relevante Bestimmungen zu erfüllen und entrichten einen Berufs- und Vollzugskostenbeitrag.
Schweizerischer Carrosserieverband VSCI
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