Verhandlungsdelegationen einigen sich auf Vorschlag für neuen Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe

(Basel)(PPS) Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe haben sich auf einen Vorschlag für die Grundzüge eines neuen Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) ab 2017 geeinigt. Die Verhandlungsresultate gehen nun in die Entscheidungsgremien der zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Erklärtes Ziel ist, den neuen, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag am 1. Januar 2017 in Kraft zu setzen. Bis dahin gilt weiterhin der aktuelle L-GAV.

Die offiziellen Verhandlungsdelegationen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Schweizer Gastgewerbes haben sich am 22. Januar 2016 auf die Grundzüge für einen neuen L-GAV geeinigt. Gemeinsam haben Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Syna, Unia und der Arbeitgeberorganisationen Swiss Catering Association, GastroSuisse und hotelleriesuisse nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen die neue Stossrichtung definiert. Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die Produktivität in der Branche zu steigern und die Fluktuation zu senken. Er soll weiterhin zur Verbesserung des Branchenimages beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes stärken. Zudem wollen die Verhandlungspartner ihr gemeinsames Bestreben für die bewährten sozialen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe fortsetzen.

In einer nächsten Phase werden die Verhandlungsergebnisse sorgfältig juristisch überprüft und ausformuliert. Der bereinigte Vertragstext wird Ende des ersten Quartals 2016 erwartet. Bis Ende Juni 2016 wird der Vorschlag für den neuen L-GAV in den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen behandelt. Der Vertrag muss von diesen Entscheidungsgremien ratifiziert und genehmigt werden. Anschliessend erfolgt die umfassende Information aller dem L-GAV unterstellten Personen und Betriebe über die Neuerungen. Die Inkraftsetzung des mit 27'000 unterstellten Arbeitgebern und über 200'000 unterstellten Arbeitnehmenden grössten allgemeinverbindlich erklärten Branchen-Gesamtarbeitsvertrags der Schweiz ist auf den 1. Januar 2017 geplant.

Aktueller Zeitplan für den neuen L-GAV:

  • 22. Januar 2016: Grundsätzliche Einigung der Verhandlungsdelegation
  • Bis Ende 1. Quartal 2016: Vorliegen des definitiven Vertragstextes
  • Ende Juni 2016: Genehmigung und Ratifizierung des neuen Vertrags durch die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen abgeschlossen
  • Danach Orientierung der Branche und der Öffentlichkeit über die Neuerungen
  • Anfang Juli 2016: Einreichung des Antrags auf Allgemeinverbindlicherklärung beim Bundesrat (vorbehältlich der Genehmigung durch alle Sozialpartner)
  • Januar 2017: Inkrafttreten des neuen Gesamtarbeitsvertrags im Schweizer Gastgewerbe

L-GAV – Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle.
Die Verhandlungspartner Hotel & Gastro Union, Unia, Syna, GastroSuisse, hotelleriesuisse und die SwissCateringAssociation (SCA) wollen die Vorteile ihres gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) stärker kommunizieren und dadurch dessen Akzeptanz verbessern. Damit möchten die Verbände insbesondere die Chancen aufzeigen, die der L-GAV den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden des Gastgewerbes in einem anspruchsvollen Umfeld bietet. Unter dem Slogan „L-GAV: Gut für alle“ und mittels Medienpräsenz, Informationsmaterial für gastgewerbliche Betriebe und weiteren Massnahmen soll die Branche dafür sensibilisiert werden, dass der L-GAV das Gastgewerbe wettbewerbsfähig und im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig macht. Weitere Information unter www.l-gav.ch.

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