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SBB Medienmitteilung - Neuer Gesamtarbeitsvertrag SBB und SBB Cargo

Von PPS

Einigung zwischen SBB und Personalverbänden

(Bern)(PPS) Die SBB und die Personalverbände haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die SBB und für SBB Cargo geeinigt. Er tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und legt die Arbeits- und Anstellungsbedingungen für die nächsten drei Jahre fest. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden. Mit dem neuen GAV ist die SBB gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.

Damit der GAV SBB und SBB Cargo in Kraft treten kann, braucht es noch die Zustimmung des SBB Verwaltungsrates und der zuständigen Gremien der Sozialpartner bis Ende September. Die Verträge sind das Resultat intensiver, mehrmonatiger Verhandlungen. Dabei ist es gelungen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Das sind die wichtigsten Resultate: 

Zukunftsfähige Arbeits- und Anstellungsbedingungen

«Die Verhandlungen waren hart, aber wir haben es geschafft, einen zukunftsfähigen GAV abzuschliessen», sagt Markus Jordi, Mitglied der SBB Konzernleitung und Leiter Human Resources. Er ist überzeugt: «Mit dem GAV 2019 passen wir uns den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen an und bieten weiterhin attraktive Arbeits- und Anstellungsbedingungen. So bleiben wir eine zukunftsfähige Arbeitgeberin für unsere Mitarbeitenden.»

Manuel Avallone, Vizepräsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und Delegationsleiter der Personalverbände, streicht hervor: «Trotz der weit entfernten Positionen am Anfang haben wir es geschafft, eine Einigung zu erzielen und das aktuelle, gute Niveau des GAV zu halten. Das hilft der SBB, attraktiv zu bleiben. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt auch die Mobilisierung der Mitglieder, die uns aktiv unterstützt haben.»

Die Verhandlungsdelegation der Personalverbände besteht aus:

SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals
VSLF – Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter transfair – Personalverband des Service public KVöV – Kaderverband des öffentlichen Verkehrs

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