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COVID-19 (Coronavirus): Der reguläre öffentliche Verkehr verkehrt weiterhin gemäss Fahrplan. Der touristische Verkehr wird eingestellt.

Von PPS

COVID-19 (Coronavirus): Der reguläre öffentliche Verkehr verkehrt weiterhin gemäss Fahrplan. Der touristische Verkehr wird eingestellt.
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Screenshot, SBB Medienmitteilung

(Bern)(PPS) Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Empfehlungen für den öffentlichen Verkehr der Schweiz erlassen. Diese gelten voraussichtlich bis zum 26. April 2020. Nebst Empfehlungen an die öV-Nutzer hat das BAG auch Empfehlungen an die öV-Unternehmen abgegeben. Der Bundesrat hat die SBB AG für den gesamten Schienenverkehr und die PostAuto AG für den öffentlichen Verkehr auf der Strasse und bei Trams damit beauftragt, entsprechende Anordnungen zu treffen und diese in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr umzusetzen. Das Grundangebot im öV soll aufrechterhalten werden. Der touristische Verkehr, Extrafahrten und Gruppenreisen werden abgesagt. Den Fahrgästen wird vom BAG empfohlen, möglichst nicht in den Stosszeiten zu fahren, damit die Auslastung gleichmässig tief bleibt.

Gemäss Anordnung des Bundesamts für Gesundheit muss der öffentliche Verkehr auch während einer Epidemie oder Pandemie aufrecht erhalten bleiben, da Angebotsreduktionen im öffentlichen Verkehr gravierende Konsequenzen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen hätten. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr aufrechterhalten wird.

SBB und PostAuto sind Systemführerinnen

Die SBB ist gemäss der bestimmenden Verordnung (VKOVE) die beauftragte Organisation für die Systemführung im Schienenverkehr, PostAuto AG jene für den regionalen öffentlichen Personenverkehr auf der Strasse und für Trams. Für Seilbahnen und Schiffe mit Grunderschliessungsauftrag sind die Vorgaben der Systemführer sinngemäss zu übernehmen. Die Systemführer SBB (Schiene) und Postauto (Strasse) sorgen in Absprache mit dem BAV für die Umsetzung der Empfehlungen des BAG an die Unternehmen im öffentlichen Verkehr und ordnen jeweils für ihre Systemführerschaft weitere Massnahmen schweizweit einheitlich an. Die einzelnen Verkehrsunternehmen sind für die verbindliche Umsetzung verantwortlich.

Umsetzung und Konkretisierung der aktuellen Anordnungen des BAG auf der Schiene und Strasse

SBB und PostAuto setzen verschiedene Massnahmen in den Bereichen Angebot, Schutz der Kunden und Mitarbeitenden sowie Kundeninformation und Kulanz um. 

Angebot:

Schutz der Kunden und Mitarbeitenden:

    Massnahmen zum Schutz des Personals in Transportmitteln werden bestmöglich umgesetzt:

Kundeninformation und Kulanz

Weitergehende Informationen:

Aktuelle Informationen der SBB: news.sbb.ch/artikel/95750/coronavirus-extrazuege-fuer-grossveranstaltungen-fallen-aus

bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

bav.admin.ch/bav/de/home/themen-a-z/coronavirus.html

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