Politik & Recht & Gesellschaft

Wo die Deutsche Telekom Wettbewerb einschränken will: Betrieb von Suchmaschinen, Domain-Namen Register, Werbung auf Webseiten und und und...

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(Rheinfelden) Gelöscht und für nichtig erklärt hatte das zuständige EU-Amt die Marke „gelbe Seiten“ in einer richtungsweisenden Entscheidung im Januar 2011 insbesondere für diese Klassen an Waren und Dienstleistungen: 16, 35, 38, 41 und 42. Dabei geht es unter anderem um Magazine, Zeitungen, Bücher...

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