Referenzzinssatz: Bundesrat muss dringend handeln

(Bern)(PPS) Am 1. Dezember wird der mietrechtliche Referenzzinssatz von 1.5 % auf 1.75 % angehoben. Dies wird die zweite Erhöhung im laufenden Jahr sein. Für Mieter*innen sind dies besorgniserregende Perspektiven: Den meisten droht in einer bereits angespannten Lage eine (erneute) Mietzinserhöhung. Der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) fordert deshalb vom Bundesrat sofortiges Handeln und vorübergehend die Überwälzung der Referenzzinssatz-Erhöhung auszusetzen. Zudem soll der Bundesrat Vorschläge präsentieren, wie missbräuchliche Mieterhöhungen verhindert werden können.

Nachdem der Referenzzinssatz bereits im Juni 2023 auf 1.5 % erhöht wurde, wird er jetzt um ein zusätzliches Viertelprozent auf 1.75 % steigen. Kraft des Mietrechts ist die Änderung des Referenzzinssatzes massgebend für Mietzinsanpassungen. Steigt dieser, darf die Vermieterseite den Mietzins erhöhen – allerdings nur, wenn sie vorher auch Senkungen weitergegeben hat. Der erneute Anstieg wird also einen zusätzlichen Mietzinsaufschlag von 3 % bewirken, zusätzlich zur Überwälzung der Teuerung.

Bundesrat muss sofort die Überwälzung des Referenzzinssatzes auf die Mieten stoppen

Bei Zehntausenden von Miethaushalten wird also der Mietzins erhöht werden, in vielen Fällen bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr. «Diese Perspektive ist für die Miethaushalte unhaltbar. Sie bekommen die steigenden Mieten, Heizkosten und Krankenkassenprämien mit voller Wucht zu spüren», sagt MV-Präsident Carlo Sommaruga. Der Mieterinnen- und Mieterverband fordert deshalb als vorübergehende Massnahme vom Bundesrat eine dringende Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), um die Überwälzung der Erhöhungen des Referenzzinssatzes auf die Mieten per sofort auszusetzen. «Diese Massnahme wird Mieten und Inflation stabilisieren. Der Bundesrat muss jetzt handeln, um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten.»

Massnahmen gegen missbräuchliche Mietzinserhöhungen sind notwendig

Da bereits heute sehr viele Mieten auf missbräuchlichen Renditen basieren, werden auch die Erhöhungen missbräuchlich sein. MV-Vizepräsident Michael Töngi ärgert sich denn auch: «Dass die Verantwortung, sich bei missbräuchlicher Miete zu wehren, ausschliesslich bei der Mieterin oder dem Mieter liegt, ist eine Schwäche des Mietrechts.» Viele Mieterinnen und Mieter wüssten nicht, dass sie sich wehren können oder fürchten sich vor einem potenziellen Konflikt mit der Vermieterseite. «Wir verlangen deshalb vom Bundesrat, dass er konkrete Vorschläge präsentiert, um sicherzustellen, dass Mieterhöhungen nicht missbräuchlich sind», so Töngi.

Pressekontakt: 

Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz
Monbijoustrasse 61
3007 Bern

Carlo Sommaruga, Präsident, 079 221 36 05
Michael Töngi, Vizepräsident, 079 205 97 65
Linda Rosenkranz, Generalsekretärin, 079 743 50 47