Bundesrat verschleppt Kompass-Initiative – und bestätigt doch die Kernpunkte
Von PPS
(Zürich)(PPS) Der Bundesrat lehnt die Kompass-Initiative in seiner Botschaft erwartungsgemäss und ohne Gegenvorschlag ab. Seine Einwände halten einer Prüfung aber nicht stand. Zwar anerkennt er in seiner Botschaft die Gültigkeit der Initiative und bestätigt, dass sie bei ihrer Annahme genau die beabsichtigte Wirkung hätte: das doppelte Mehr von Volk und Ständen für Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme – allen voran für die EU-Verträge. Dass der Bundesrat seine Botschaft dennoch bis zum Fristende hinausgezögert hat, zeigt vor allem eines: Er ist besorgt über die Chancen der Initiative und probiert sie mit Verzögerung und Polit-Taktik zu entkräften.
Die Einwände des Bundesrats halten nicht stand
Von einer Ausrichtung der Initiative auf einen Einzelfall, wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung schreibt, kann keine Rede sein: Die Initiative fordert eine allgemein gültige Regelung, die für jeden Staatsvertrag, der die Übernahme wichtiger rechtssetzender Bestimmungen vorsieht, gilt. Auch die vom Bundesrat als problematisch bezeichnete Übergangsbestimmung schafft keine Probleme, sondern eine klare Grundregel für einen laufenden Prozess. Von nachträglicher Abänderung der Abstimmungsmodalitäten für die neuen EU-Verträge kann ebenfalls keine Rede sein. Wie der Bundesrat selbst einräumt, bleiben in Kraft stehende Verträge und bereits erfolgte Abstimmungen unangetastet. Unsicherheit entsteht lediglich, wenn über die Kompass-Initiative erst nach den neuen EU-Verträgen abgestimmt wird. Die Rechtsunsicherheit, vor der der Bundesrat warnt, herrscht im Übrigen bereits heute: Die Debatte über die EU-Verträge dreht sich seit Monaten um die Frage, ob diese dem obligatorischen Referendum unterstehen. Genau diese Frage klärt die Initiative. Sie bietet damit den richtigen Anlass für die Grundsatzdiskussion, die jetzt und nicht später zu führen ist. Der Bundesrat anerkennt den Klärungsbedarf, will die Diskussion aber auf später verschieben. Offen führen lässt sich die Diskussion nämlich nur, solange der erste Anwendungsfall nicht entschieden ist. Solche Polit-Taktik schwächt das demokratische System der Schweiz. Die Kompass-Initiative will die Grundsatzdiskussion zum obligatorischen Referendum jetzt führen, und nicht später.
Kompass-Initiative hat gute Chance
Das Komitee der Kompass-Initiative ist zuversichtlich, dass die Initiative an der Urne Bestand haben wird. Die Schweiz ist ein attraktiver Standort wegen der direkten Demokratie und ihrer Weltoffenheit. Die EU gefährdet dieses Erfolgsmodell, indem sie die Schweiz mittels dynamischer Rechtsübernahme zu einer deutlich stärkeren Anbindung drängt, und dies in ganz zentralen Politikbereichen und umfassend.
Bundesrat anerkennt Gültigkeit – und die Wirkung der Initiative
Die Botschaft hält fest, dass die Kompass-Initiative sämtliche Gültigkeitsvoraussetzungen erfüllt. Wer eine Initiative als durchführbar beurteilt, kann sie schwerlich zugleich als zu unklar für die Umsetzung bezeichnen. Dass sich Verfassungsbegriffe erst in der Umsetzung durch das Parlament konkretisieren, ist ohnehin der Normalfall und ist bei jeder Verfassungsbestimmung so. Ebenso bestätigt der Bundesrat die Wirkung der Initiative: Bei ihrer Annahme unterstünden Verträge mit der Übernahme wichtiger rechtsetzender Bestimmungen dem obligatorischen Referendum. Damit wäre das Kernanliegen der Kompass-Initiative erfüllt. Das Paket Schweiz–EU würde Volk und Ständen unterbreitet.
Bundesrat spielt auf Zeit und verspielt Glaubwürdigkeit
Umso grösser ist der Missmut über den polittaktisch vorgehenden Bundesrat. Das Initiativkomitee hat die Initiative in 11 statt 18 Monaten eingereicht. Der Bundesrat hat seine Frist bis zwei Wochen vor Ablauf ausgereizt, obwohl er seinen Grundsatzentscheid bereits am 26. November 2025 gefällt hatte; für die Botschaft zur Pestizidinitiative brauchte er knapp vier Monate weniger. Besonders stossend: In seiner Botschaft beschreibt der Bundesrat ausführlich, welche Unsicherheiten entstünden, wenn über die Kompass-Initiative erst nach den EU-Verträgen abgestimmt wird. Genau diese Reihenfolge fördert er mit seiner Verzögerung. Wer so vorgeht, führt keine offene politische Debatte, sondern spielt auf Zeit – weil er die Chancen der Initiative fürchtet.
Parlament muss korrigieren
Nun ist es am Parlament, eine staatspolitisch fundierte Entscheidung über die Kompass-Initiative und die EU-Verträge zu ermöglichen. Wie offen die Frage der Reihenfolge dort ist, zeigte der Ständerat: Die Motion Schmid (25.4657), die den Volksentscheid über die Kompass-Initiative vor jenem über die EU-Verträge verlangte, wurde äusserst knapp mit 23 zu 22 Stimmen abgelehnt. In der Sache selbst zeichnet sich seither ein klares Bild ab, denn die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte fordern mit ihren parlamentarischen Initiativen (26.425 und 26.427) das Paket Schweiz–EU dem obligatorischen Referendum mit Volks- und Ständemehr zu unterstellen. Das Parlament muss nun auf Taktierereien verzichten und die Kompass-Initiative zügig beraten. Der ordnungspolitisch richtige Ablauf wäre damit gewährleistet: zuerst der Volksentscheid über die Kompass-Initiative, anschliessend die Abstimmung von Volk und Ständen über die EU-Verträge.
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