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Ständerat erhöht die Förderuntergrenze bei der Kleinwasserkraft auf 1‘000 kW

Von PPS

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Swiss Small Hydro und Infostelle Kleinwasserkraft

(St.Gallen)(PPS) Der Ständerat hat heute in der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 entschieden, dass Kleinwasserkraftwerke in Zukunft nur noch ab einer Bruttoleistung von 1’000 kW gefördert werden sollen. Damit wird der Bau von Kleinwasserkraftwerken mit einer jährlichen Elektrizitätsproduktion von 170 Millionen Kilowattstunden verhindert. Dies ist mehr Strom als sämtliche Haushalte der Stadt Luzern verbrauchen!

Der Ständerat entscheidet sich damit gegen die Empfehlungen seiner Kommission und gegen den Bundesrat, schwenkt aber auf die Linie des Nationalrats ein. Der Entscheid des Ständerates ist für die Branche ein schwerer Schlag, insbesondere da die gegen die Kleinwasserkraft eingebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind:

Erschwerend kommt dazu, dass bei Kraftwerken mit einer durchschnittlichen Leistung von mehr als 570 kW (entspricht einer Jahresproduktion von mehr als 5 GWh) keine Abnahme und Vergütungspflicht mehr besteht. Hierbei besteht jedoch weiterhin eine Differenz zum Nationalrat.

Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, nimmt den Entscheid des Ständerats enttäuscht zur Kenntnis.

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Über Swiss Small Hydro
Swiss Small Hydro wurde 1982 als Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) gegründet und ist damit einer der ältesten Fachverbände der erneuerbaren Energien. Der Verband betreibt mit EnergieSchweiz die Infostelle Kleinwasserkraft, die ratsuchende Interessierte bei allen Fragen rund um die Kleinwasserkraft unterstützt. Die Verbandszeitschrift „Das Kleinkraftwerk“ erscheint dreimal jährlich. Swiss Small Hydro führt auch Tagungen und Exkursionen durch.

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Swiss Small Hydro und Infostelle Kleinwasserkraft
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