3. Mai: Tag der Pressefreiheit - Journalisten nehmen Verleger in die Pflicht!

(Freiburg) Verleger: Verdanken Sie Ihren Wohlstand den Presseprodukten? Dann geben Sie den Pass zurück an die JournalistInnen!

impressum, die grösste Organisation von Journalistinnen und Journalisten der Schweiz, erinnert zum Tag der Pressefreiheit daran, dass die Pressefreiheit ein Privileg zugunsten der JournalistInnen und Medienunternehmen ist, das auch Verantwortungen beinhaltet. Die JournalistInnen halten sich darum an ihre berufsethischen Pflichten. Von den Medienunternehmen erwarten sie, dass diese ihre Pflicht erfüllen, mit genügend Ressourcen und angemessenen Arbeitsbedingungen den unabhängigen Journalismus zu ermöglichen. Dazu gehört auch ein GAV für alle Journalistinnen und Journalisten.

Im Gegenzug zur Pressefreiheit sind Journalistinnen und Journalisten verpflichtet, die Wahrheit zu suchen, indem sie unabhängig und fair sind. Diese berufsethischen Pflichten ist in der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ niedergeschrieben. Der Presserat wacht über ihre Einhaltung. Die Erklärung verpflichtet auch die Medienunternehmen. Sie müssen die materiellen und formellen Voraussetzungen für die ethische Berichterstattung schaffen. Die Realität entwickelt sich aber in die entgegengesetzte Richtung: Umstrukturierungen und Sparmassnahmen führten zu weniger journalistischer Unabhängigkeit, wie eine Studie der Universität Freiburg Ende 2014 bewies. Nicht von ungefähr fiel die Schweiz 2015 auf den beschämenden 20. Platz auf der Rangliste der Pressefreiheit!

Die Medienunternehmen haben die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ durch ihren Verbandspräsidenten Hanspeter Lebrument mitunterschrieben und sind daran gebunden. Die Erklärung hält fest, dass angemessene Arbeitsbedingungen für JournalistInnen in einem Gesamtarbeitsvertrag vereinbart werden müssen. An den Zusammenhang zwischen Gesamtarbeitsvertrag für JournalistInnen und Medienqualität erinnerte jüngst auch die Medienministerin Doris Leuthard. Und Hanspeter Lebrument unterschrieb eigenhändig: „Die Verlegerinnen und Verleger und SRG SSR idee suisse respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivertragsverhandlungen.“ impressum fordert, dass die Verleger ihrer vertraglichen Verpflichtung nachkommen und lädt sie darum einmal mehr zusammen mit der Gewerkschaft syndicom zu neuen Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen für die Deutschschweiz und das Tessin ein.

Die zunehmend mangelnden Ressourcen für Journalismus führen nicht nur zu einer verminderten Qualität, sondern auch zu einer eingeschränkten Diversität, wie sie in der pluralistischen und demokratischen Schweiz nötig ist. Daran ist nicht nur der mediale Strukturwandel schuld. Ein wichtiger Grund liegt auch darin, dass grosse Medienunternehmen dazu übergegangen sind, ihre Gewinne, die sie dank Journalismus erwirtschaftet haben, in andere, journalismusfremde Geschäftsbereiche zu investieren. Dazu gehören insbesondere Online-Werbeplattformen, auf denen keine journalistischen Informationen angeboten werden (so autoscout24.ch, ricardo.ch, swissfriends.ch und weitere, die auf tamedia.ch und ringier.ch stolz gelistet sind). Die impressum – Delegiertenversammlung fordert darum, dass Gewinne aus Journalismus wieder in den Journalismus investiert werden, anstatt dass sie für den Kauf von Plattformen verwendet werden, die sogar den eigenen journalistischen Produkten den wirtschaftlichen Boden entziehen.

Weitere Auskünfte und Stellungnahmen:
Urs Thalmann, Geschäftsführer impressum, 076 420 26 56

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