Äpfel nicht mit Birnen vergleichen!

(Bern) Der Verband Wohnbaugenossenschaften Bern- Solothurn kritisiert die Verunglimpfung der gemeinnützigen Bauträger im Zusammenhang mit Vollzugsproblemen resp. allfälligen
Missbräuchen bei städtischen Wohnungen.

Die Stadt Bern vermietet für einkommensschwache Haushalte subventionierte städtische Wohnungen, für die seit 2011 ein neues Vermietungsreglement mit Vermögens- und Einkommensgrenzen, Belegungskriterien und die Bedingung zur Steuerpflicht in der Stadt gilt. Dies ist eine gute und übliche Praxis für soziale Härtefälle sowie für die Gewährleistung einer ausgewogenen Bevölkerungszusammensetzung. Mietzinsverbilligungen für subventionierte städtische Wohnungen sind deshalb als Subjekthilfe für berechtigte Haushalte eine sinnvolle sozialpolitische Massnahme.
Dass die Regeln des Vermietungsreglementes von den MieterInnen und der Vermieterin teils nicht beachtet wurden bzw. dass die nötigen Kontrollen der Kriterien vernachlässigt wurde, rechtfertigt es in keiner Weise, das Kind mit dem Bade auszuschütten und gleich die gesamte städtische Wohnungspolitik des Wohnbaufonds mit eigenem Wohnungsbau und Baurechtsvergaben grundsätzlich in Frage zu stellen.

Insbesondere dürfen die aufgedeckten Missstände nicht dazu benutzt werden, die inhaltliche Diskussion zur Förderung des günstigen Wohnraums oder gar die laufenden Baurechtsvergabeverhandlungen mit den gemeinnützigen Bauträgern in Frage zu stellen!

Der subventionierte städtische Wohnungsbau darf nicht mit dem privaten gemeinnützigen Wohnungsbau verwechseln werden
Die Vermischung von stadteigenen subventionierten Wohnungen und dem privaten gemeinnützigen Wohnungsbau ist sachlich nicht gerechtfertigt. Genossenschaftswohnungen sind keine subventionierten Wohnungen.
Die Abgabe von vergünstigten Baurechten an gemeinnützige Bauträger ist keine Subvention. Die Vergünstigung entspricht der Abgeltung der juristisch klar reglementierten Gemeinnützigkeit als Vergabe- Kriterium. Die Vermietung der gemeinnützigen Wohnungen erfolgt nach dem Prinzip der Kostenmiete und entwickelt sich deshalb nicht entlang der Marktentwicklung! Aus diesem Grund sind gemeinnützige Wohnungen langfristig rund 20% günstiger als die Angebotsmieten.
Wie eine Untersuchung aus Zürich zeigt, wirkt der gemeinnützige Wohnungsbau präventiv gegen Sozialhilfeabhängigkeit. Dank moderater Mieten können einkommensschwache Menschen für ihren Lebensunterhalt selbstständig aufkommen und sind weniger auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen.

Falsch ist nachweislich auch die Aussage der Direktion Schmidt im „Bund“, dass es bei gemeinnützigen Wohnbauträgern nur in "seltenen Fällen" Vermietungskriterien gibt. Bei Abschluss von Mietverträgen ist die Belegung und das Haushaltseinkommen sehr wohl ein
Vergabekriterium. Wie die Studie „Vermietungskriterien der gemeinnützigen Wohnbauträger in der Schweiz“, 2012, des Bundesamtes für Wohnungswesen zeigt, kennen in der Stadt Bern 65 Prozent der gemeinnützigen Bauträger Belegungsvorschriften bei Mietabschluss. Die Auswertung der Statistikdienste der Stadt Bern zeigt zudem, dass im Jahr 2011 die Belegung in gemeinnützigen Wohnungen in der Stadt Bern mit durchschnittlich 1.92 Personen deutlich höher ist als der städtische Durchschnitt mit 1.77 Personen. Zudem liegt das steuerbare Einkommen bei rund 80% der Haushalte in gemeinnützigen Wohnungen unter CHF 60'000 und somit klar unter dem städtischen Durchschnitt.

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Jürg Sollberger, Präsident des Regionalverbandes
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