Betäubungsmittelforschung atmet auf

(Zürich)(PPS) Die Forschung atmet auf: Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats hat heute eine Parlamentarische Initiative abgelehnt, die die Forschung mit Betäubungsmitteln einschränkt. Der Hintergrund der Initiative: Die Pilotversuche einzelner Städte und Kantone zur regulierten Abgabe mit Cannabis. 

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) hat heute die Parlamentarische Initiative «Die Ausnahmen für die wissenschaftliche Forschung im Betäubungsmittelgesetz konkretisieren» von Verena Herzog (SVP TG) deutlich abgelehnt. Für die Betäubungsmittelforschung ist dieser Entscheid von grosser Bedeutung: Betäubungsmittel spielen in der Medizin eine sehr wichtige Rolle. Bei der Behandlung von Traumata oder starker Schmerzen zum Beispiel sind sie unabdingbar. Um diese Arten von Behandlung zu verbessern, braucht es die Forschung mit Betäubungsmitteln.

Die Parlamentarische Initiative will genau diese Forschung erheblich erschweren: Sie verlangt, den Begriff «wissenschaftliche Forschung» klarer und enger fassen. Klinisch-medizinische Forschungsprojekte mit Betäubungsmitteln beispielsweise sind nur noch mit einer Ausnahmebewilligung, sozialwissenschaftliche und ökonomische Forschungsprojekte gar nicht mehr möglich. Ebenfalls ganz unterbinden will Initiantin Herzog wissenschaftliche Studien mit Betäubungsmitteln, die in Verbindung mit politischen Initiativen stehen.

Den Bezug, den Herzog in ihrem Initiativtext zu politischen Initiative schafft, verdeutlich das eigentliche Ziel, das sie damit verfolgt. Ihr geht es darum, den städtischen und kantonalen Projekten zur regulierten Abgabe von Cannabis den Riegel zu schieben: Die Projekte sind unter anderem als sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte aufgebaut, und die Annahme der Initiative macht ihre Umsetzung unmöglich. Dass ihre Initiative andere Forschungen mit Betäubungsmitteln erheblich beeinträchtigt, ist ein unschöner Nebeneffekt, den Herzog in Kauf nimmt. 

Der Fachverband Sucht begrüsst den Entscheid der SGK-N ausdrücklich. Nicht nur, weil die Initiative die Möglichkeiten der Forschung mit Betäubungsmitteln unverhältnismässig einschränkt. Sondern auch, weil der Schweizer Föderalismus schon viele Erfolgsrezepte hervorgebracht hat. Beispielsweise auf dem Höhepunkt der Heroinwelle, als mutige Städte – unabhängig von der nationalen Gesetzgebung – die Viersäulenpolitik aufgebaut haben. Die gleiche Problemlösungskompetenz kommt auch in den städtischen Pilotprojekten zur Cannabisregulierung zum Tragen. Es gibt keinen Grund, den Städten jetzt zu misstrauen und ihnen von oben Steine in den Weg zu legen.

Pressekontakt: 

Fachverband Sucht
Weberstrasse 10
8004 Zürich

T 044 266 60 66 (direkt)
M 079 384 66 83
F 044 266 60 61
fachverbandsucht.ch