Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: SBB FV-Dosto darf mit Fahrgästen fahren

(Bern)(PPS) Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Februar 2018 entschieden, dass die SBB die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge FV-Dosto für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen darf.

Die SBB begrüsst den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) und wird Ende Februar den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen.

Somit kann die SBB nun, bevor die neuen Züge zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 vollumfänglich in den neuen Fahrplan integriert werden, die Züge im Alltagsbetrieb auf Funktionstauglichkeit und Zuverlässigkeit testen. Die Züge werden in einer ersten Phase als Interregio auf der Strecke Zürich HB–Bern und/oder als RegioExpress auf der Strecke Zürich HB–Chur eingesetzt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommen die neuen Züge schrittweise zwischen St. Gallen–Bern–Genève Aéroport und auf anderen Intercity-Linien zum Einsatz.

SBB offen für lösungsorientierten Dialog

Die Behindertenorganisation Inclusion Handicap hat im Januar eine Verbandsbeschwerde gegen die Ende November 2017 vom Bundesamt für Verkehr (BAV) erteilte befristete Betriebsbewilligung der FV-Dosto Züge eingereicht. Die Beschwerdeführer haben überdies vorsorgliche Massnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge beantragt. Die SBB hat am 2. Februar 2018 dem Gericht ihrerseits beantragt, ohne weitere Anhörung den Einsatz der FV-Dosto mit Kunden zu erlauben und die aufschiebende Wirkung der Verbandsbeschwerde in diesem Umfang zu entziehen. Dem Antrag wurde für sechs Fahrzeuge (zwei IC 200, zwei IR 200 und zwei IR 100) stattgegeben. Die Anträge der Beschwerdeführer auf Erlass vorsorglicher Massnahmen zur Umgestaltung der teilweise bereits produzierten Fahrzeuge wurden demgegenüber abgewiesen. Die SBB begrüsst diesen Entscheid, der eine sachliche und vertiefte Diskussion der vielfältigen konstruktiven und regulatorischen Anforderungen an interoperables Rollmaterial im Rahmen des Hauptverfahrens erlaubt.

Seit Beginn des Projekts findet eine aktive Abstimmung mit den Behindertenorganisationen statt. Sie wurden in die Fahrzeug-Konzeption einbezogen. Die Organisationen besichtigten bereits im ersten Halbjahr 2011 das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges und konnten es begehen, mit dem Rollstuhl befahren und kommentieren. Bei diesem Modell war die Rampenneigung gemäss der heutigen Ausführung des Zuges und nach Überzeugung der SBB auch gemäss der geltenden Normen gebaut. Damals erfolgten keine Einwendungen zur Rampensituation.

Die SBB bleibt weiterhin in einem lösungsorientierten Dialog mit den Behindertenorganisationen.

Thema Behindertengleichstellung

Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung sehr ernst. Oftmals geht die SBB bei der Umsetzung über das gesetzlich geforderte und die in den Nachbarländern/der EU geltenden Standards hinaus. Die SBB investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihres Rollmaterials und, wo nötig, in ergänzende Einstiegshilfestellungen. So unterhält die SBB das SBB Call Center Handicap, das mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden bei der Planung und Durchführung von Zugreisen zur Seite steht. Reisende im Rollstuhl, Geh- und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte erhalten kostenlose Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Allein im Jahr 2017 organisierte die SBB für rund 9 Millionen Franken über 142 000 solcher Einstiegshilfestellungen. Dafür standen schweizweit 77 Mitarbeitende im Einsatz. Aktuell können 78 Prozent aller möglichen Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden, d.h. entweder autonom oder mit Unterstützung von unseren Mitarbeitenden. Auch waren per Ende 2017 mehr als die Hälfte aller SBB-Bahnhöfe barrierefrei. Davon profitierten 76 Prozent der Reisenden.

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