Das Aus für Inhaberaktien: Umwandlung in Namensaktien Pflicht

Das Aus für Inhaberaktien: Umwandlung in Namensaktien Pflicht
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(Zürich)(PPS) Aktiengesellschaften besitzen eine lange Tradition und sind als unternehmerische Rechtsform in der Schweiz häufig die erste Wahl. Der Ständerat sowie Bundesrat haben dem seit 2005 andauernden Streitthema um Inhaber- und Namensaktien ein Ende gesetzt. Inhaberaktien sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein, bereits ausgegebene Aktien müssen in Namensaktien umgewandelt werden. Die FinanceStrat GmbH bietet betroffenen Aktiengesellschaften per sofort eine Online Lösung an, um auf einfachste Art und Weise die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln.

Seit über 100 Jahren gibt es für Aktien zwei Titelkategorien: Inhaberaktien und Namensaktien. Letztere besitzen den Vorteil, dass Unternehmer ihre Aktieninhaber aufgrund einer Eintragung in das Aktienregister kennen. Bei Inhaberaktien ist dies anders, sie können deswegen sogar ausserbörslich gehandelt werden.

Genau diese Regelung, der ehemals dem Schutz von Aktionären diente, wird der Schweiz nun zum Verhängnis. Denn nach Ansicht des Global Forums der OECD würden Inhaberaktien häufig missbräuchlich verwendet, insbesondere für Steuerhinterziehung oder Geldwäsche. Daher müsse auch für juristische Personen ein gewisses Mass an Transparenz geschaffen werden.

Die Schweiz war bis dato eines der wenigen Länder, das noch an Inhaberaktien festhielt. Nun drohte sie aber, auf der schwarzen Liste zu landen, wodurch das Land und somit auch alle Marktakteure vom internationalen Aktienhandel abgeschnitten wären. Auch deswegen wurde den neuen Transparenzregeln zugestimmt, wodurch sich die Schweiz dem internationalen Standard anpassen will.

Mehr Sicherheit auf Kosten von Schweizer Unternehmen

In der Schweiz sind allerdings nicht alle Aktiengesellschaften von dem neuen Gesetz betroffen. Als Beispiel können börsenkotierte Unternehmen bereits ausgegebene Inhaberaktien behalten. Die Änderung betrifft allerdings die Mehrheit der knapp 190‘000 in der Schweiz registrierten Aktiengesellschaften. Die Umwandlung muss bis am 30.04.2021 durchgeführt werden, andernfalls drohen Sanktionen.

Nicht inkludiert sind ausschliesslich börsenkotierte Gesellschaften, da für diese bereits strenge Transparenzvorschriften gelten, unter anderem die Meldepflicht. Nichtsdestotrotz bedeutet das neue Aktiengesetz einen bürokratischen Mehraufwand, der auch wirtschaftliche Schäden zur Folge haben kann.

Umwandlung online – und in nur fünf Minuten

Die FinanceStrat GmbH bietet deswegen eine effiziente Lösung für die Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien – ohne bürokratische Fallstricke und ressourcenzehrenden Zeitaufwand. Der speziell auf KMU ausgerichtete Finanzdienstleister bietet eine sichere Online Lösung an, um Handelsregisteränderungen durchzuführen. Stefan Liebler, Geschäftsführer von FinanceStrat, sagt dazu:

„Wir haben unsere bewährte Online Lösung erweitert und soweit alles vorbereitet, damit vertretungsberechtigte Personen in wenigen Minuten die gesetzliche Umwandlung einfach und sicher durchführen können.“

Der grosse Vorteil: Alle Änderungen werden rechtskonform und zeitnah durchgeführt. Die Kunden benötigen mit dieser Lösung weniger als fünf Minuten um eine Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien zu erfassen. FinanceStrat erledigt dann die administrative Arbeit im Hintergrund und führt die Umwandlung rechtssicher durch, es bedarf einer Statutenänderung und es muss eine öffentliche Urkunde durch einen Notar erstellt werden, der direkt durch die FinanceStrat beauftragt wird. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.financestrat.ch.

Firmenportrait: 

Die FinanceStrat GmbH ist eine Kanzlei aus Zürich, die Treuhanddienstleistungen für Schweizer KMU übernimmt. Mit unseren angebotenen Lösungen sorgen wir für perfekte Rahmenbedingungen für Ihren unternehmerischen Erfolg.

FinanceStrat steht Unternehmerinnen und Unternehmern dabei im gesamten Geschäftsverlauf zur Seite. Das beginnt mit der Unterstützung bei der Firmengründung und geht über die optimale Steuerplanung bis hin zur Übernahme der gesamten Buchhaltung. Eine ganzheitliche Unternehmensberatung liefert Strategien und Lösungen, die festgefahrene Unternehmen wieder auf Kurs bringen. Darüber hinaus bietet FinanceStrat eine Online-Lösung für Handelsregisteränderungen, wodurch viel Zeit eingespart wird.

Wir von FinanceStrat haben mehr als 20 Jahre Erfahrung gesammelt, die wir täglich an unsere Kunden weitergeben können. Unsere Kunden sind mehrheitlich KMU’s aus der Schweiz, wir haben auch zahlreiche Kunden und Partner im Ausland. Mehr zu unseren ganzheitlichen Treuhanddienstleistungen erfahren Sie auf unserer Webseite: financestrat.ch.

Pressekontakt: 

Herr Stefan Liebler
FinanceStrat GmbH
Talstrasse 20
8001 Zürich

044 500 43 48