Gemeinsam den Jugendschutz weiter stärken
Ergebnisse von Testkäufen durch Minderjährige in Verkaufsstellen
(Basel)(PPS) Die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) hat den Bericht über die von ihr in Auftrag gegebenen Testkäufe veröffentlicht. Die Ergebnisse der vom Blauen Kreuz im Jahr 2025 durchgeführten Testkäufe in Verkaufsstellen machen die Herausforderungen bei der Umsetzung des Verkaufsverbots an Minderjährige deutlich. Das Blaue Kreuz Schweiz weist darauf hin, dass die Testergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, da sie auf einem gezielten, nicht repräsentativen Untersuchungsansatz sowie auf einer begrenzten Stichprobe beruhen. Die vorgelegten Auswertungen erlauben daher keine verallgemeinerbaren Schlussfolgerungen für das gesamte Verkaufsstellennetz, liefern jedoch nützliche Hinweise für die Weiterführung der Bemühungen zum Schutz von Minderjährigen. Nach der Klärung der aufsichtsrechtlichen Fragen sind die Swisslos und die Loterie Romande mit der Veröffentlichung der Ergebnisberichts einverstanden. Die Testkauf-Ergebnisse führen zu keinen verpflichtenden Massnahmen für die Lotteriegesellschaften. Alle betroffenen Akteure verfolgen ein gemeinsames Ziel: die konsequente Anwendung der Alterskontroll-verfahren.
Die Swisslos nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der von der Interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) in Auftrag gegebenen Sportwetten-Testkäufe durch Minderjährige. Das von der Geldspielaufsichtsbehörde mit der Durchführung dieser Testkäufe beauftragte Blaue Kreuz Schweiz hält in seinem heute auf der Gespa-Website veröffentlichten Bericht fest, dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, da die Untersuchung aus dem Jahr 2025 auf einem gezielten, nicht repräsentativen Ansatz sowie auf einer begrenzten Stichprobe in den Kantonen Waadt und Zürich beruht. Die vorgelegten Auswertungen sind daher beschreibender Natur und ermöglichen keine Schlussfolgerungen, die auf das gesamte Verkaufsstellennetz übertragen werden können.
Die anspruchsvolle Herausforderung bedingt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess
Im umfangreichen Netz von rund 4’000 Verkaufsstellen, in denen durch über 15’000 Verkaufsstellenmitarbeitende täglich Tausende von Transaktionen abgewickelt werden, stellt die Durchsetzung der Alterskontrolle für die Swisslos eine anspruchsvolle Herausforderung dar, die ständige Wachsamkeit und die konsequente Anwendung der geltenden Vorschriften bedingt.
Die Swisslos führt eigene Testkäufe durch, um die Wirksamkeit ihrer Präventionsmassnahmen zu erheben und deren Umsetzung durch ihre Verkaufsstellenpartner zu fördern. Die kontinuierliche Verbesserung basiert auf der Analyse der Praxis an der Verkaufsfront, der regelmässigen Anpassung der Schulungen sowie der Weiterentwicklung der dem Verkaufsstellennetz zur Verfügung gestellten Instrumente. Die Swisslos wird ihre Anstrengungen bei der Schulung, Information, Sensibilisierung und Kontrolle der Verkaufsstellen weiterführen sowie die Hilfsmittel verbessern. «Der Jugendschutz ist uns sehr wichtig. Die Testkauf-Ergebnisse sind ein Indiz dafür, dass wir unsere diesbezüglichen Anstrengungen intensivieren müssen» betont Roger Fasnacht, Direktor der Swisslos.
Grund für die Verzögerung der Veröffentlichung
Die Swisslos und die Loterie Romande ersuchten die Gespa darum, vor der Veröffentlichung des Testkäufe-Ergebnisberichts aufsichtsrechtliche Fragen zu klären. Die Behörde stellte nun klar, dass die Testkäufe nicht Teil eines Beweisverfahren im Rahmen eines formellen Aufsichtsverfahrens waren, das zur Anordnung konkreter Massnahmen führen kann. Bei den Testkäufen ging es vielmehr «um eine allgemeine Erhebung zur lnformationsbeschaffung durch die Gespa». Nach dieser Klärung haben die Lotteriegesellschaften auf eine Anfechtung der Veröffentlichung des Ergebnisberichts verzichtet. Obwohl die Gespa klarstellt, dass keine verpflichtenden Massnahmen resultieren, erachtet die Swisslos die Ergebnisse als Indiz dafür, dass sie ihre Anstrengungen im Bereich des Jugendschutzes fortsetzen und intensivieren muss.
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