Kantonale Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren begrüssen Lockerung der Massnahmen in Etappen

(Bern)(PPS) Die Massnahmen des Bundesrates gegen die Verbreitung des Coronavirus und zum Schutz der besonders gefährdeten Personen zeigen Wirkung. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) hält die Lockerung in Etappen, die der Bundesrat heute vorgestellt hat, für einen gangbaren Weg. Um eine Überforderung der medizinischen Einrichtungen zu verhindern, kann der Ausstieg nur in wohldosierten Schritten erfolgen.

Die derzeit geltenden Massnahmen dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Dieser Schutz muss auch bei der Lockerung an erster Stelle stehen, wobei Überlegungen zu den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Aus Sicht der GDK ist es wichtig, dass zwischen zwei Lockerungsschritten jeweils rund zwei Wochen liegen. Nur so lassen sich die Auswirkungen einer Lockerung auf die Zahl der Neuinfektionen feststellen. Ebenso müssen die Hygienemassnahmen wie auch die Abstandsregeln unbedingt weiterhin eingehalten werden. Weiter unterstützt die GDK zusätzliche Begleitmassnahmen wie die freiwillige Nutzung einer App zur anonymisierten Kontaktverfolgung in Verbindung mit einem klassischen sogenannten «Contact Tracing» oder eine Ausweitung der Testkapazitäten. Die Kantone werden dafür die nötigen Vorbereitungen treffen müssen. Für die Schutzkonzepte, mit denen die graduelle Lockerung der Massnahmen begleitet werden soll, sind klare und einheitliche Vorgaben des Bundes unerlässlich. Andernfalls sähen sich die Branchen, Betriebe und Einrichtungen mit grossen Unsicherheiten konfrontiert. 

Am Anfang der Lockerungskaskade steht die Normalisierung der Gesundheitsversorgung. Spitälern und Gesundheitseinrichtungen ist es seit dem 17. März verboten, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe durchzuführen. Das Verbot dient dem Kampf gegen die Ausbreitung des Virus sowie dem Schutz der Ressourcen des Gesundheitswesens. Doch es birgt die Gefahr von Folgeerkrankungen und Kosten aufgrund von ausbleibenden Behandlungen und sorgt auch für grosse Einnahmeausfälle in Spitälern und Praxen. Die Kantone werden dafür sorgen, dass sich die Spitäler auch nach der Wiederaufnahme von Wahleingriffen für einen allfälligen Anstieg der Hospitalisationen im Zusammenhang mit COVID-19 bereithalten – sei es, indem Reservekapazitäten beibehalten werden oder indem diese innerhalb kurzer Frist geschaffen werden können.

Die GDK spricht sich klar für ein schweizweit einheitliches Vorgehen und gegen kantonal oder regional unterschiedliche Lockerungsmassnahmen aus. Der Bundesrat sollte es besonders stark betroffenen Kantonen aber erlauben, die jeweils geltenden Massnahmen für eine beschränkte Zeit beizubehalten. 

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