Konsultationsverfahren zum kantonalen Sozialhilfegesetz - Nein zum «Berner Modell»

(Bern)(PPS) Caritas Bern lehnt die geplanten Änderungen beim kantonalen Sozialhilfegesetz ab. Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Modell sanktioniert den Sozialhilfeanspruch und wird zu höheren Kosten führen. Ausserdem werden die Harmonisierungsbestrebungen in der schweizerischen Sozialhilfe gefährdet.

Caritas Bern spricht sich gegen das neue Sozialhilfegesetz aus. Das vom Kanton vorgeschlagene Modell mit reduzierter Leistungshöhe beim Eintritt in die Sozialhilfe ist fachlich und methodisch nicht nachvollziehbar. Ein solches kann nur funktionieren, wenn es genügend offene und passende Arbeitsstellen gibt. Dies ist in der Praxis nicht der Fall. Das vorgeschlagene Modell entspricht einem Strafsystem, indem es Sozialhilfebeziehende kollektiv für ihren Gang auf die Sozialhilfe verantwortlich macht. Das neue System wird ausserdem zu einem enormen administrativen Aufwand führen, da im Einzelfall geprüft werden muss, ob und wie lange die Gelder beim Eintritt in die Sozialhilfe gekürzt werden. Dadurch werden die Kosten in der Sozialhilfe steigen.

Kanton Bern als negativer Vorreiter in der Sozialpolitik

Mit seinem Revisionsvorschlag würde der Kanton Bern schweizweit zum negativen Vorreiter in der Sozialpolitik. Erst kürzlich sind die revidierten SKOS-Richtlinien im Kanton Bern umgesetzt worden. Diese erlauben bereits verstärkte Sanktionen gegen fehlbare Sozialhilfeziehende und eine Reduktion des Grundbedarfs für bestimmte Personengruppen. Caritas Bern erachtet es als unseriös, das Sanktionsregime weiter zu verschärfen, bevor die Auswirkungen der SKOS-Richtlinienrevision in der Praxis überprüft werden konnten. Mit der Revision ihrer Richtlinien stärkte die SKOS deren Akzeptanz und trug zu einer weitergehenden Harmonisierung in der schweizerischen Sozialhilfe bei. Mit seinem Alleingang gefährdet der Kanton Bern diese angestrebte Harmonisierung.

Fördermassnahmen statt Leistungseinschränkung für VA7+

Caritas Bern spricht sich auch gegen den Vorschlag aus, vorläufig aufgenommene Personen nach ihrer Überführung an die Gemeinden (sogenannte VA7+) während drei Jahren mit reduzierten Sozialhilfebeiträgen zu unterstützen. Die Ansätze der Asylsozialhilfe während den ersten sieben Jahren des Aufenthalts in der Schweiz lassen kaum Spielraum für wirksame Integrationsschritte. Statt einer reinen Leistungseinschränkung braucht es Fördermassnahmen, um die VAs nach ihrer Überführung an die Gemeinden an den schweizerischen Arbeitsmarkt heranzuführen. 

Die komplette Stellungnahme der Caritas Bern finden Sie hier: caritas-bern.ch/cm_data/Teilrevision_Sozialhilfegesetz_Konsultationsantwort_Caritas_Bern.pdf

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