Neuropsychologie in der Krankengrundversicherung

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(Bern, 12. Dezember 2016)(PPS) Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 9. Dezember 2016 werden die Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als selbstständige Leistungserbringer im Bereich der Diagnostik in die Verordnung der Krankenversicherung (KVV) aufgenommen. ​

Nach 19 Jahren wurde der Antrag des Schweizerischen Berufsverbandes der Neuropsychogen (SVNP) zur Klärung der Abrechnungsfrage für Patienten und Patientinnen im Krankheitsfall erfolgreich zum Abschluss gebracht. Mit dem Beschluss des Bundesrates können die Neuropsychologen neu (ab 1.7.2017) auf Zuweisung eines Arztes selbstständig mit den Kostenträgern abrechnen.

Mit der Aufnahme der Neuropsychologie in die Krankenversicherungsverordnung (KVV) wurde die bisherige Rechtsungleichheit zwischen dem Unfallversicherungsgesetz und dem Krankenversicherungsgesetz behoben. Unabhängig von der Ursache einer Hirnfunktionsstörung werden nun alle betroffenen Patienten von den diagnostischen Abklärungen profitieren. Eine fundierte Erfassung der kognitiven Defizite, wie auch der Ressourcen, bilden die notwendige Grundlage für die erfolgreiche Wiedereingliederung in den Alltag und den Beruf, z.B. bei Patienten nach Schlaganfall oder Hirntumor. Die neuropsychologischen Befunde sind auch integraler Bestandteil für die polydisziplinäre Diagnosestellung bei neurodegenerativen und hirnorganischen entzündlichen Krankheiten (u.a. Alzheimer-, Parkinson-Erkrankung, Multiple Sklerose). Die Umsetzung der anhand neuropsychologisch-diagnostischer Befunde gewonnenen Erkenntnisse kann entscheidend mit dazu beitragen, Lebensqualität zu erhalten und Pflegetage reduzieren.

Die Qualitätsstandards werden erfüllt

Neuropsychologische Dienstleistungen können ausschliesslich von NeuropsychologInnen über die Grundversicherung abgerechnet werden, die über eine spezifische Fachausbildung in Neuropsychologie verfügen. Erforderlich dazu ist ein Hochschulstudium mit Masterabschluss und eine mehrjährige praktisch klinische postgraduale Ausbildung, basierend auf definierten Qualitätsstandards des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Mit dieser Verknüpfung der Abrechnungszulassung an einen klinischen Fachtitel kann eine qualitativ hochwertige neuropsychologische Dienstleistung für die Patienten gewährleistet werden.

Die Neuropsychologie ist für die Zukunft gerüstet

Die Neuropsychologen können keine Mengenausweitung ihrer diagnostischen Dienstleistungen erwirken, da die Fallzahlen an Hirnerkrankungen und Hirnverletzungen in der Gesamtbevölkerung eine statistisch vorgegebene Grösse sind. Zu einer Zunahme der Fallzahlen kann es allenfalls im Zusammenhang mit dem Bevölkerungswachstum sowie der demographischen Altersentwicklung kommen. Die Neuropsychologen der Universitäten, der Kliniken und des Berufsverbandes streben derzeit eine Akkreditierung der Neuropsychologie zu einem eidgenössisch anerkannten Beruf an und sie sind zuversichtlich, dass dieser wichtige Schritt in die Zukunft demnächst realisiert werden kann. Vor dem Hintergrund der nun abrechenbaren diagnostischen Leistungen sowie des bevorstehenden eidgenössisch anerkannten Fachtitels sind die Voraussetzungen gegeben, um den Nachwuchs umfassend auszubilden und auch künftig eine fachlich adäquate neuropsychologische Dienstleistung für den Patienten zu garantieren.

Firmenportrait: 

Neuropsychologie Diagnostik

Ziel der klinisch-neuropsychologischen Diagnostik ist eine umfassende qualitative und quantitative Prüfung und Beurteilung verschiedener kognitiver Funktionsbereiche (u.a. Wahrnehmung, Konzentration/Aufmerksamkeit, Lernen/Gedächtnis, Exekutivfunktionen, Sprache) sowie eine Beschreibung von Verhalten und Affekt. Als Instrumentarium kommt ein Inventar standardisierter neuropsychologischer Testverfahren zum Einsatz. Die sich aus Exploration und Untersuchung ergebenden Befunde sind sowohl für den klinischen Kontext (z.B. Differenzialdiagnose, Rehabilitationsindikation), als auch für alltagsbezogene Fragestellungen (z.B. Hilfestellungen im Alltag, Arbeitsfähigkeit, Fahreignung) relevant.

Pressekontakt: 
  • Versicherungskommission des Schweizerischen Verbandes der Neuropsychologen und Neuropsychologinnen (SVNP)

Kontaktadresse: IMK; z.H. Frau Schmidt; Münsterberg 1; 4001 Basel, Mail: svnp @ imk.ch, Telefon: 061 271 35 51

  • Direktkontakt zu den Verhandlungspartnern der SVNP:

Dr. phil. Arthur Gonser, a.gonser @ bluewin.ch

lic. phil. Gregor Steiger-Bächler, 079 216 44 37; np-basel @ bluewin.ch