Rechtswidrige Provisionen beim AWD?

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Maximilian von Ah

Zürich, 29.09.2011

ARD/NDR-Info berichtet: dass der AWD-Konzern offenbar gegen geltendes Recht in Sachen Vermittlungsprovisionen verstoßen habe und AWD-Kunden damit geschädigt worden seien.

Ehemalige Führungsmanager des AWD haben dazu erklärt, dass sie von dieser unrechtmäßigen Provisionspraxis des AWD-Konzerns nichts wussten.
Die Aussage dieser Manager ist schon allein deshalb glaubhaft, weil grundsätzlich kein AWD-Vermittler – die allesamt als ›freie Handelsvertreter und Sub-Unternehmer‹ tätig sind –, dass juristisch durchsetzbare Recht hat, die Original-Verträge der Produktpartner-Firmen beim AWD-Konzern einzusehen.
Diese Verträge gehören sakrosankt zum bestgehüteten AWD-Geschäftsgeheimnis, was spätestens ab heute weitere Spekulationen anheizt.

Für die Handelsvertreter sprich AWD-Agenten sind die vom AWD vorgelegten Provisionslisten (Einheitenlisten), die Grundlage für alle ihre Vermittlungsprovisionseinnahmen.
Diese Provisionsangaben des AWD-Konzerns werden nach dem Grundsatz von ›Treu und Glauben‹ von jedem Vermittler angenommen und in der Regel nicht weiter hinterfragt.
Die dort angegebenen Provisionshöhen werden allerdings vom AWD-Konzern auch in keinster Weise durch Produktpartner-Verträge den Vermittlern belegt.
Im Gegenteil: die AWD-Handelsvertreter und -Agenten verpflichten sich schriftlich, dem AWD das alleinige Provisionsinkasso zu überlassen und unter keinen Umständen persönlich bei den Produktanbieter-Gesellschaften nachzufragen.

Sollte es aber nun diese von den Medien apostrophierten rechtswidrigen, überhohen Provisionszahlungen an den AWD-Konzern gegeben haben, wären allerdings nicht nur AWD-Kunden erheblich geschädigt worden, sondern in besonderem Maße auch AWD-Vermittler und Führungsmanager.
In diesem Fall hätte nämlich der AWD-Konzern seine Vermittler/Agenten nicht nur in Unwissenheit mit ›gezinkten Provisionskarten‹ vor die Kunden treten lassen, sondern hätte den daraus rechtswidrig erzielten wirtschaftlichen Vorteil obendrein allein für sich einbehalten.
Schaut man nun noch in die Internetforen der AWD-Aussteiger und -ehemaligen, stellt man fest, dass das Thema Provisionsabrechnung nicht neu ist, sondern schon seit AWD-Bestehen als äußerst kritisch angeprangert und vor die Gerichte gezerrt wird.
Es ist demnach nicht mehr auszuschließen, dass irgendwann weitere Provisionsungereimtheiten des AWD an die Öffentlichkeit gelangen.

Bisher fielen diese AWD-Provisionsabrechnungen unter den Daten- und Persönlichkeitsschutz und wurden vor Gerichten als Einzelfälle einer Einzelfirma nach Handelsvertreterrecht behandelt, deren Streitigkeiten meist in einem Vergleich endeten.
Die neuen Medienmeldungen zu den wiederrechtlichen Fonds-Provisionen, schüren allerdings die langjährigen Mutmaßungen vieler ehemaliger Agenten und Führungsmanager, wonach der AWD auch bei anderen Vermittlungsprovisionen seine Konzern-Karten gezinkt haben könnte.

Die langen Schatten des Dr. honoris causa Carsten Maschmeyer, drängen also je länger je mehr zum Licht – was den Aktionärinnen und Aktionären sowie den Kunden des neuen Schweizer Mutterkonzern Swiss-Life, noch sehr viel teurer zu stehen kommen könnte, als sie sich ohnehin mit ihrer umstrittenen 1,9 Milliarden Franken Firmenübernahme bereits erkauft haben.

ARD/NDR Quelle: ndr.de/info/programm/sendungen/reportagen/awd209.html

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