Resolution - Präsidenten der Sektionen - Appell an die Vernunft betreffend C. Constantins Boykott von "Le Nouvelliste"

(Freiburg)(PPS) Anlässlich des Forums der Präsidentinnen und Präsidenten von impressum am 28. September 2018 haben die Vorsitzenden der Sektionen einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

Die Präsidien der Sektionen stellen fest, dass der am 23. Juli begonnene Boykott der Tageszeitung Nouvelliste durch C. Constantin weiterhin andauert. Sie rufen Christian Constantin zur Vernunft auf und fordern ihn nachdrücklich auf, diesen Boykott zu stoppen, der im höchsten Mass gegen die Pressefreiheit verstösst.

Seit mehr als zwei Monaten verbietet der Präsident des FC Sion, Christian Constantin, jedem Fotografen und Journalisten den Zutritt zum Tourbillon-Stadion, um über die Spiele der Walliser zu berichten. Diese Verweigerung der Akkreditierung ist mit einem völligen Verbot der Kommunikation mit den Mitgliedern des FC Sions verbunden.

impressum verurteilt dieses Verhalten, das die Presse- und Informationsfreiheit verletzt. Dieses Zutrittsverbot verletzt die Informationsfreiheit aller Bürger. Um die Worte von Christine Savioz, Präsidentin des Walliser Pressevereins (WPV), zu zitieren: "Dies ist eine inakzeptable Verletzung der Pressefreiheit. Der WPV kann diese Entscheidung nicht gutheissen, da sie schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren der Medien und ihre Handlungsfreiheit hat.“

Das Zutrittsverbot verstösst nicht nur gegen die Informationsfreiheit, sondern auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Boykott stellt in der Tat ein wettbewerbsbehinderndes Verhalten dar: Der Boykottierte wird in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit eingeschränkt oder sogar an der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit gehindert. Boykottpraktiken sind illegal, wenn sie nicht durch ein berechtigtes und überwiegendes Interesse gerechtfertigt sind. Der Boykott von C. Constantin ist durch kein legitimes und überwiegendes Interesse gerechtfertigt. Er ist daher gemäss dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb rechtswidrig. Auch die Wirtschaftsfreiheit und die Handels- und Gewerbefreiheit werden verletzt (Art. 27 Bundesverfassung, Art. 28 Zivilgesetzbuch).

Aus den genannten Gründen fordern die Präsidien der Sektionen von impressum Christian Constantin auf, diesen Boykott, der dem öffentlichen Interesse schadet, unverzüglich einzustellen.

Pressekontakt: 

impressum - Die Schweizer Journalistinnen / Les journalistes suisses
Zentralsekretariat
Rue Hans Fries 2
Postfach / case postale
CH-1701 Fribourg

Tel +41 26 347 15 00
Fax +41 26 347 15 09
www.impressum.ch