SBB-Grundstücke: Verpasste Chance für preisgünstigen Wohnraum

(Zürich)(PPS) Bund will SBB Immobilien weiterhin zu branchenüblichem Ergebnis verpflichten

Der Bundesrat hat heute die neuen strategischen Ziele der SBB für die nächsten vier Jahre festgelegt. Mit ihren Immobilien sollen die Bundesbahnen auch künftig ein branchenübliches Ergebnis erzielen. Für den Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz hat der Bund damit eine Chance verpasst, mehr preisgünstigen Wohnraum zu ermöglichen.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, bedauert, dass der Bundesrat die Möglichkeit nicht genutzt hat, den Weg für bezahlbaren Wohnraum an zentrumsnahen Lagen zu ebnen. Zwar gibt er den SBB keine messbaren Vorgaben mehr für das Jahresergebnis. Er erwartet aber, dass die Bundesbahnen in allen Geschäftsfeldern ein branchenübliches Ergebnis erzielen und die Produktivität weiter verbessern. Mit einer Anpassung der Zielvorgaben hätte der Bund die SBB verpflichten oder den Spielraum schaffen können, einen Teil ihrer Areale nicht zu Marktpreisen abzugeben, sondern für den gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen. Vor einem Jahr hatte der Bundesrat die Absicht erklärt, den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker zu fördern und die Immobilienstrategie der bundesnahen Betriebe diesbezüglich zu prüfen. „Dass der Bundesrat an den SBB-Vorgaben nichts geändert hat, ist eine verpasste Chance und widerspricht seiner erklärten wohnungspolitischen Strategie“, betont Louis Schelbert, Präsident des Verbands und NR Grüne. „Hier hätte der Bund die Massnahmen gegen den angespannten Wohnungsmarkt nicht nur den Kantonen und Gemeinden überlassen, sondern auf nationaler Ebene Einfluss nehmen können.“

Wohnungspolitische Massnahmen nicht oder nur halbherzig umgesetzt
Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist enttäuscht, dass damit die Absichten des Bundesrats bisher weitgehend Lippenbekenntnisse geblieben sind. Viele der Empfehlungen aus dem eigens lancierten wohnungspolitischen Dialog zwischen Bund, Kantonen und Städten wurden nicht umgesetzt: Die Arbeitsgruppe hatte unter anderem empfohlen, zu klären, wie nicht mehr benötigte Grundstücke der bundesnahen Betriebe vermehrt dem preisgünstigen oder gemeinnützigen Wohnungsbau zugeführt werden könnten. Auch ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zugunsten Gemeinnütziger sollte geprüft werden. Auf diese Massnahme will der Bundesrat ebenfalls verzichten.

Den Wohnbaugenossenschaften bleibt so der Zugang zu bezahlbaren Grundstücken nach wie vor erschwert. Zwar können gemeinnützige Wohnbauträger seit Anfang 2014 auch für den Erwerb von Bauland Darlehen aus dem Fonds de Roulement beantragen. Gleichzeitig speist der Bund aber diesen Fonds 2015 nur mit 20 statt wie ursprünglich vorgesehen mit 30 Millionen. Um ihren Marktanteil erhöhen oder zumindest halten zu können und somit eine preisdämpfende Wirkung zu entfalten, müssten die gemeinnützigen Bauträger deutlich mehr bauen oder erwerben können. Die Verfügbarkeit von Arealen ist deshalb eine Forderung, für die sich der Verband weiterhin einsetzen wird. Umso wichtiger ist es, dass nun mit dem revidierten Raumplanungsgesetz griffige Massnahmen möglich werden und dass ein neuer Rahmenkredit für den Fonds de Roulement gesprochen wird.

Firmenportrait: 

Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation von mehr als 1000 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt über 140'000 Wohnungen. Der 1919 gegründete Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften.
Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise genossenschaftlichem Wohnraum an.

Pressekontakt: 

Louis Schelbert, Präsident Wohnbaugenossenschaften Schweiz, 079 730 75 01; Urs Hauser, Direktor Wohnbaugenossenschaften Schweiz, 044 360 28 40; Rebecca Omoregie, Medienstelle, 044 360 26 66

Wohnbaugenossenschaften Schweiz
Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger
Bucheggstrasse 109 | Postfach | CH-8042 Zürich
Telefon 044 360 28 40 | Fax 044 360 28 41
info@wbg-schweiz.ch | www.wbg-schweiz.ch