Steigende Energiekosten: Flankierende Massnahmen und Energiezulage gefordert

(Bern)(PPS) Die steigenden Gas- und Ölpreise zeigen die Abhängigkeit der Mieter*innen von volatilen Energiekosten. Es drohen Mehrkosten von CHF 1200.- im Jahr, die für Mieterhaushalte mit tiefen Einkommen zunehmend zum Problem werden. Daher braucht es politische Lösungen. Gegen diese drohende Energiearmut fordert der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) vom Bund die Einsetzung einer Arbeitsgruppe und eine Energiezulage. Zudem braucht es flankierende Massnahmen beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme, Energiesparkampagnen sowie individuelle Heizkostenabrechnungen.

In den letzten Wochen sind die Preise für die fossilen Heizkosten stark gestiegen. Momentan sind sie ungefähr doppelt so hoch wie im langjährigen Durchschnitt, sie sind jedoch sehr volatil. Für die meisten Mieterhaushalte werden die stark gestiegenen Preise in einigen Monaten oder in einem guten Jahr stark spürbar, wenn die jährlichen Nebenkostenabrechnungen kommen. Problematisch ist die Situation insbesondere für jene Mieterhaushalte mit tiefen und sehr tiefen Einkommen, die bereits heute unter hohen Mieten leiden. Für den Fall, dass die Kosten für Gas und Öl in der nächsten Zeit weiter signifikant hoch bleiben, braucht es politische Lösungen.

Mehrkosten von CHF 1200.- im Jahr möglich

In einer schlecht isolierten Vierzimmerwohnung liegt der Heizölverbrauch bei rund 2000 Litern pro Jahr. Ein Aufschlag des Heizölpreises von CHF 60.-/100l auf CHF 120.-/100l entspricht Mehrkosten von CHF 1200.- im Jahr. Der Gaspreis hat sich analog entwickelt, weshalb von den gleichen Aufschlägen ausgegangen werden muss. Bei den Mieter*innen wird sich dieser Aufschlag bei der Nebenkostenabrechnung 2023 zeigen: Die Abrechnungsperioden sind meist Juli – Juni und beim Heizöl muss der effektiv eingekaufte Preis verrechnet werden.

Die am stärksten benachteiligten sozialen Gruppen zahlen nicht nur proportional einen höheren Anteil des verfügbaren Einkommens für die Miete als der Schweizer Durchschnitt und deutlich mehr als die wohlhabendsten Gruppen, sondern auch einen höheren Anteil für die Heizkosten. Darum dürfen Haushalte, deren Einkommen durch Miete und Heizkosten bereits heute stark belastet ist, auf keinen Fall noch mehr zur Kasse gebeten werden.

Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme mit flankierenden Massnahmen für die Mieter*innen

Die steigenden Gas- und Ölpreise zeigen die Abhängigkeit der Mieter*innen von volatilen Energiekosten. Es ist deshalb notwendig, dass die Hauseigentümer*innen rasch auf erneuerbare Energieträger umsteigen und Bund und Kantone den Umstieg durch Fördergelder unterstützen. Im Mietwohnungsbau müssen diese Fördergelder zur Senkung von Mietzinsaufschlägen bei energetischen Sanierungen führen. Die Förderprogramme müssen laut MV folgendermassen ausgestaltet werden:

  • Keine Fördergelder bei Kündigung der Mieterschaft, da sonst die Vermieterschaft gleich doppelt profitiert: Sie kann die Wohnung zu einem viel höheren Mietzins neu vermieten und erhält gleichzeitig Fördergelder.
  • Kontrolle der Mietzinsaufschläge: Werden Fördergelder ausbezahlt, so muss die Mietzinserhöhung von amtlicher Seite kontrolliert werden. Damit wird das Vertrauen in das Förderprogramm erhöht.

Energiezulage für Personen tiefen Einkommen

Es braucht zudem eine Lösung für Mieter*innen mit tiefen Einkommen, konkret eine Energiezulage, welche diese Energiearmut bekämpft. Eine Energiezulage, die einkommensabhängig ist, könnte im Rahmen der kantonalen Systeme der Prämienverbilligung für die Krankenversicherung gewährt werden, damit sie einfach und rasch realisiert werden kann. Der MV fordert deshalb eine Energiezulage von CHF 200 - 400 pro Person über das existierende System der kantonalen Prämienverbilligungen. Damit wird der unterste Einkommensbereich der Bevölkerung (grossmehrheitlich Mieter*innen) bei den Heizkosten entlastet.

Einführung einer nationalen Arbeitsgruppe Energiearmut

Der MV fordert zudem vom Bund, rasch eine Arbeitsgruppe einzusetzen, u.a. mit Vertreter*innen von Bund (Sozialversicherungen, Bundesamt für Wohnungswesen), Immobilienkreisen, Mieterschaft und Kantonen (Prämienverbilligungen, Sozialhilfe). Neben der Energiezulage braucht es Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen (EL) und bei der Sozialhilfe. Konkret müssen Nachforderungen aus Heizkostenabrechnungen durch die EL abgedeckt werden.

Energiesparkampagnen und individuelle Heizkostenabrechnungen

Mit jedem Grad weniger Heizen kann ungefähr 6 Prozent Energiebedarf eingespart werden. Es ist deshalb sinnvoll, Verhaltensänderungen bei den Wohnungsnutzern (Mieter*innen und Eigentümer*innen) zu bewirken. Mit einer forcierten Kampagne von Bund und Kantonen kann schnell und massiv Energie eingespart werden (siehe Kampagne in Österreich mit Energieberatungsstellen). Es sollte jedoch vermieden werden, dass am Ende die Wohnungen der wohlhabenden Haushalte geheizt werden, einkommensschwache Haushalte hingegen in der Kälte leben. Der MV fordert Bund und die Kantone auf, mit einer Kampagne die Öffentlichkeit dazu aufrufen, die Raumtemperaturen um 2 Grad zu senken. Dies würde den Energiebedarf um 12 Prozent senken und damit die Nebenkosten entlasten. Damit sich ein sinkender Energieverbrauch bei den Mieter*innen finanziell lohnt, braucht es jedoch eine individuelle Heizkostenabrechnung.

Pressekontakt: 

Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz
Monbijoustrasse 61
3007 Bern

Tel. 031 301 90 50