Stiftung für Konsumentenschutz: Helsana diskriminiert Kranke und Unsportliche

Offener Brief an Bundesrat Berset - Helsana diskriminiert Kranke und Unsportliche – mit Segen des BAG

(Bern)(PPS) Grundversicherte, die der Krankenkasse Helsana mittels Gesundheits-Apps und der Helsana-App beweisen, dass sie Sport treiben, erhalten Geld zurück. Dadurch werden Kranke und solche, die keinen Sport treiben können, technisch nicht versiert sind oder Wert auf Privatsphäre legen, diskriminiert. Solche Prämienrabatte untergraben das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung. Der Konsumentenschutz, sieben weitere Organisationen und drei ParlamentarierInnen fordern deshalb Bundesrat Alain Berset in einem offenen Brief und mit parlamentarischen Vorstössen auf, diese Verletzung des Solidaritätsprinzips zu stoppen.

Das Bonusprogramm «Helsana+» belohnt gesunde, sportliche und technisch versierte Versicherte mit einer finanziellen Entschädigung. Sie können die Helsana App mit Gesundheits-Apps wie «Google Fit» oder «Apple Health» verbinden, welche Herzfrequenz, Schrittzahl, Kalorienverbrauch, Bewegungsdaten, usw. erfassen. Anhand dieser Daten wird berechnet, wer einen Rabatt erhält. Kranke, Menschen mit Behinderung, betagte und unsportliche sowie technisch nicht versierte Personen und solche, die Wert auf Privatsphäre und Datenschutz legen, können oder wollen jedoch keine sportlichen Aktivitäten nachweisen – sie werden diskriminiert. Dies widerspricht in krasser Weise dem Solidaritätsprinzip, das der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zugrunde liegt.

Breite Koalition protestiert mit einem offenen Brief

Anders als in der Zusatzversicherung gilt in der Grundversicherung das Solidaritätsprinzip: Erwachsene Versicherte zahlen unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand für das gleiche Versicherungsmodell bei der gleichen Krankenkasse in der gleichen Region dieselbe Prämie. Dadurch wird die Solidarität zwischen gesunden und kranken Personen sichergestellt. Der Konsumentenschutz und sieben weitere Nichtregierungsorganisationen fordern deshalb heute Bundesrat Alain Berset in einem offenen Brief auf, sofort und resolut gegen Rabattsysteme wie «Helsana+» vorzugehen. Der Bundesrat muss das Solidaritätsprinzip der OKP aufrechterhalten und bei Bedarf eine entsprechende Gesetzesanpassung initiieren.

Unterzeichnende Organisationen:

  • Stiftung für Konsumentenschutz
  • Fédération romande des consommateurs (FRC)
  • Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI)
  • Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP)
  • Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO)
  • Dachverband der Behindertenorganisationen Schweiz (Inclusion Handicap)
  • Nationaler Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Behinderung (INSOS) 
  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)

Drei Vorstösse aus dem Nationalrat

Die Nationalrätinnen Prisca Birrer-Heimo (SP, Präsidentin Konsumentenschutz) und Marianne Streiff (EVP, Präsidentin INSOS) sowie Nationalrat Karl Vogler (CSP) haben den Brief mitunterzeichnet und zudem je eine Interpellation (18.3354, 18.3282 und 18.3373) eingereicht, in denen sie Rabattsysteme in der Grundversicherung kritisieren und nach möglichen Gegenmassnahmen fragen. Denn zur Solidarität in der Grundversicherung bekennt sich auch der Bundesrat in seiner Strategie «Gesundheit2020», mit der er unter anderem die Chancengleichheit im Gesundheitswesen stärken will. Diese Werte und Ziele werden jedoch von Rabattsystem wie «Helsana+» untergraben.

Wehret den Anfängen

Rabattsysteme werden als spielerische Belohnung von gesundheitsbewussten Personen vermarktet. Wenn sie jedoch zugelassen werden, kann dies der Anfang einer Entwicklung sein, an deren Ende die Entsolidarisierung der Grundversicherung steht. Angesichts der stetig steigenden Prämien ist denkbar, dass viele diese bald nur noch bezahlen können, wenn sie an einem «freiwilligen» Rabattsystem teilnehmen und ihre Gesundheitsdaten preisgeben. Es ist zudem äusserst heikel, wenn Versicherte ihre Krankenkasse über sportliche Aktivitäten informieren und Gesundheitsdaten übermitteln. So können Krankenversicherungen einen schlechten oder sich verschlechternden Gesundheitszustand in Echtzeit erkennen und diese Information im Zusatzversicherungsbereich zum Nachteil der Versicherten verwenden.

Firmenportrait: 

Background: Die Stiftung für Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Wirtschaft und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene. Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Pressekontakt: 

Stiftung für Konsumentenschutz SKS
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