Swiss-Domains: Start der allgemeinen Öffnung am 11. Januar
(Zürich) Will uns das Bundesamt für Kommunikation BAKOM zum Start der Allgemeinen Öffnung der Swiss-Domain aufs Glatteis führen?
Es scheint so, aber es scheint nur so: Zur feierlichen Eröffnung der Allgemeinen Öffnung der Swiss-Domain am 11. Januar 2016 bittet das Amt die geladenen illustren Gäste ins Restaurant auf der Kunsteisbahn auf dem Bundesplatz in Bern. Vielleicht wird der eine oder andere Gast über die Parallelen zwischen Eiskunstlauf und der Welt der Domains nachdenken: Geht es nicht bei beiden um die kunstvolle Ausführung von Schritten, Sprüngen und vielleicht auch manchmal Pirouetten? In einem facettenreichen Rahmenprogramm sorgen visuelle Poeten und Wortakrobaten für neue, überraschende Perspektiven auf die Swiss-Domain. Nach einer visuellen Performance wird den Gästen ein Apéro riche angeboten..
In der mit der Feier eingeläuteten neuen Phase, der Allgemeinen Öffnung, können im Gegensatz zur Sunrise Periode auch allgemeine Begriffe registriert werden.
Für jeden ist es wichtig im Internet gefunden zu werden. Sicherlich kennen viele Marktteilnehmer viele der sie interessierende Firmen-Namen. Firmen können in der Allgemeinen Öffnung auch andere Namen als Firmennamen registrieren lassen. Die neue Phase ist also durchaus anders als die Sunrise Period: Eine Firma kann jetzt einen Produktnamen registrieren lassen, auch wenn es keine Marke dafür gibt.
Die Voraussetzung der Beantragung einer Swiss-Domain ist auch in der neuen Phase nach wie vor ein Geschäftssitz in der Schweiz. Die Registrierungsstelle prüft jede Bewerbung und behält sich Ablehnungen vor. Für abgelehnte Bewerbungen entstehen den Interessenten keine Kosten.
Die Registrierungsstelle hat einige Ausführungen zu den allgemeinen oder generischen Namen gemacht:
"Bezeichnungen mit generischem Charakter, die nicht von besonderem Interesse für die ganze oder einen Teil der schweizerischen Community sind, werden grundsätzlich nicht als .swiss-Domain-Namen zugeteilt. Marken und Firmennamen, die einer generischen Bezeichnung entsprechen und nicht von besonderem Interesse sind, können trotzdem den Inhaberinnen und Inhabern von Kennzeichenrechten zugeteilt werden, sofern diese Zuteilung nicht zu Verwechslungen, die einem Dritten schaden könnten, oder zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil im Internet führt."
Das Bundesamt für Kommunikation verdeutlicht, daß darüber hinaus nicht einzelne Firmen generische Domains registrieren dürfen:
"Ab dem 11. Januar können ausserdem generische Adressen, die eine ganze Branche betreffen, beantragt werden. Für ein sogenanntes Namenszuteilungsmandat kann ein Dachverband oder eine Vertretung eines Berufsstandes oder Tätigkeitssektors beim BAKOM eine Bewerbung für einen generischen Domainnamen wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen. Die Bewerbenden müssen die Adresse anschliessend in den Dienst der gesamten betroffenen Gemeinschaft stellen."
Die allgemeinen Begriffe kann man durch ein Namenszuteilungsmandat erwerben. Der Registrar Secura übernimmt für Interessenten alle "paperwork" bei diesem im Vergleich zu anderen Registrierungen komplizierten Verfahren.
Die neuen Swiss-Domains besitzen zwei Vorteile:
1. Wo .Swiss draufsteht, ist ganz sicher Schweiz drin. Die Swiss-Domains sind ein eindeutiger Hinweis auf die Herkunft aus der Schweiz
2. Die Swiss-Domains bieten ein besseres Ranking bei Google im Vergleich zu anderen Domainendungen.
Die Ch-Domains kann jeder weltweit registrieren. Eine Ch-Domain ist also keine Garantie und kein Markenzeichen für "Made in Switzerland". Die neue Domain .Swiss ist anders konzipiert: Nur Schweizer Firmen und ausländische Firmen mit Niederlassung in der Schweiz dürfen Swiss-Domains registrieren.
Den Zusammenhang zwischen einem besseren Ranking in Suchmaschinen und den Neuen Top-Level-Domains hat eine Studie von Searchmetrics für die Berlin-Domains bereits erwiesen. Webseiten mit Berlin-Domains sind bei regionalen Suchanfragen in Google häufig besser platziert als Webseiten mit .de-Domains und .com-Domains. Das Ergebnis der Searchmetric-Studie lässt sich wie folgt zusammenfassen:
"Bei 42% der Suchanfragen ranken .berlin-Domains lokal besser."
Das Ergebnis für die Berlin-Domain läßt sich besonders auch deswegen auf die Swiss-Domain übertragen, weil die Berlin-Domain genauso wie die Swiss-Domain eine Geo-Domain ist.
Eine weitere Studie von Total Websites in Houston zeigt, dass die Ergebnisse der Searchmetrics-Studie prinzipiell auf alle Neuen Top-Level-Domains übertragbar sind, also auch auf die neuen Swiss-Domains. Total Websites stellt fest, dass Google die Domainendungen der Neuen Top-Level-Domains als wichtiges Kriterium für die Bewertung einer Domain heranzieht und kommt daher zu folgendem Schluss:
"Es ist klar, dass die Neuen Top-Level-Domains das Ranking in Suchmaschinen verbessern."
Um alle Chancen zu wahren, ist es ratsam, bereits vor dem 11. Januar 2016 seine Wunsch-Domains bei Registraren wie der Secura GmbH vorzuregistrieren.
Hans-Peter Oswald
domainregistry.de/swiss-domains.html
domainregistry.de/ch-domains.html
Secura GmbH ist ein von ICANN akkreditierter Registrar für Top Level Domains.
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