SWISSAID: Strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips bei hochriskanter Gentechnikmethode

SWISSAID: Strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips bei hochriskanter Gentechnikmethode
Bild Rechte: 
SWISSAID

Biodiversitätskonvention - 14. Konferenz der Vertragsstaaten (COP 14)

(Bern)(PPS) An der 14. Vertragsstaatenkonferenz (COP 14) der Biodiversitätskonvention in Sharm El-Sheikh, Ägypten, lehnten die Länder zwar ein Moratorium für sogenannte Gene Drives ab, sie beschlossen aber eine strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Regierungen werden damit verpflichtet, eine strenge Risikobewertung durchzuführen und die Zustimmung der lokalen Bevölkerung einzuholen. Damit wird anerkannt, dass die Technologie das Potential hat, ganze Ökosysteme zu verändern.

Im Zentrum der Diskussionen der 14. Vertragsstaatenkonferenz (COP 14) über die biologische Vielfalt stand eine äusserst leistungsfähige Gentechnologie, sogenannte "Gene Drives". Gene Drives sind eine extrem potente Form der Gentechnik, mit denen sich die Gesetze der biologischen Vererbung umgehen lassen. Mit Gene Drive kann die gesamte Nachkommenschaft einer sich sexuell vermehrenden Art und damit ganze Populationen von Organismen einer genetischen Veränderung unterworfen werden. "Bei konventionellen gentechnisch veränderten Organismen war man darauf bedacht, die Verbreitung der modifizierten Gene zu vermeiden. Bei Gene Drives wird die Ausbreitung der gentechnisch veränderten Organismen zur Strategie", erklärt Paul Scherer, Geschäftsleiter der Schweizer Allianz Gentechfrei SAG.

Die Gene-Drive-Technologie soll dazu genutzt werden, bestimmte unerwünschte Arten zu kontrollieren, sprich durch die programmierte Verbreitung von Sterilitätsgenen auszurotten. Dies betrifft beispielsweise Mückenarten, die eine Krankheit übertragen, Pflanzenschädlinge oder invasive Arten. "Es handelt sich um eine gentechnische Vernichtungstechnologie, für die weder wissenschaftliche Methoden zur Quantifizierung des Risikos vorhanden sind, noch Daten zur Evaluation der tatsächlichen Wirksamkeit", sagt Paul Scherer. Der Entscheid der Vertragsstaaten, das Vorsorgeprinzip strikt anzuwenden und keine Freisetzungen ohne detaillierte Risikobeurteilung zuzulassen, ist daher nur folgerichtig.

Die Zustimmung der lokalen Gemeinschaften wird entscheidend

Es ist zu hoffen, dass Regierungen und Vertragsparteien den Beschluss der Konvention befolgen werden und vor der Freisetzung die freie und informierte Zustimmung der betroffenen indigenen Völker und Gemeinschaften einholen. Denn laut Judith Reusser, Gentechnik-Expertin von SWISSAID, war dies bisher nicht der Fall. An der COP 14 zeigten sich Vertreter des Projekts „Target Malaria“ als wichtigste Unterstützer dieser neuen Technologie. Bei Target Malaria handelt es sich um ein Konsortium mehrerer Forschungseinrichtungen, die von der Bill and Melinda Gates Foundations mit Beträgen in zweistelliger Millionenhöhe finanziert werden.

In Burkina Faso erhielt Target Malaria im August 2018 die Genehmigung, in zwei Dörfern 10'000 gentechnisch veränderte Moskitos freizusetzen. Diese wurden noch nicht mit Gene Drive verändert, stellen aber den ersten Schritt hin zu einer solchen Verbreitung dar. Nach Angaben des nationalen Bauernverbandes FENOP ist die lokale Bevölkerung sehr besorgt. "Die Informationen zu den Versuchen sind äusserst spärlich und die Menschen haben Angst, ihre Bedenken zu äussern", sagt Judith Reusser.

Pressekontakt: 

SWISSAID
Lorystrasse 6a
3000 Bern 5

T 031 350 53 53
info @ swissaid.ch
www.swissaid.ch