Halogenlampenverbot: Gut fürs Klima und Portemonnaie
(Zürich)(PPS) Ab dem 1. September 2018 sind Halogenlampen in der Schweiz und in der EU faktisch verboten. Das Verbot rechnet sich - sowohl fürs Klima als auch für Konsumenten, wie eine Vollkostenrechnung zeigt.
Per 1. September 2018 tritt in der Schweiz und in der EU das sogenannte Halogenlampenverbot in Kraft. Danach darf ein grosser Teil der Halogenlampen wegen ihrer schlechten Effizienz nicht mehr verkauft werden. Das ist gut für Konsumenten, denn die Verordnung führt zu Einsparungen von unnötigen Stromkosten. Das zeigt eine Vollkostenrechnung von topten.ch über zehn Jahre: Zwar sind Halogenlampen im Laden meistens etwas günstiger. Da diese aber nur ca. zwei Jahre lang halten, müssen innert zehn Jahre fünf Stück davon gekauft werden. Somit kostet 10 Jahre Licht mit einer einzigen Halogenlampe – den Strombedarf mit eingerechnet – rund 100 Franken. Eine vergleichbare LED-Lampe schlägt in der gleichen Zeit aber nur mit 20 Franken zu Buche (siehe topten.ch/private/article/halogenlampenverbot-2018, gerechnet wurde mit 1000 Stunden Brenndauer pro Jahr und 20 Rp./kWh).
Nicht Hamstern, sondern auf LED umsteigen
Die Verordnung ist kein Technologieverbot, sondern gibt Mindestanforderungen an die Effizienz vor. In der Praxis führen diese Anforderungen aber zu einem faktischen Verbot von Halogenlampen. Konsumenten entstehen durch das Halogenlampenverbot keine Nachteile, im Gegenteil. Sowohl ökologisch wie finanziell wird über die gesamte Nutzungsdauer, inklusive Herstellung und Entsorgung der Leuchtmittel, gespart, wenn bestehende, noch funktionierende Halogenlampen möglichst rasch ausgetauscht werden. Stromfressende Restbestände lässt man besser im Laden liegen. Die effizientesten LED-Lampen mit Energieklasse A+ und A++ findet man auf dem Online-Portal Topten.
Ein weiterer positiver Effekt des Halogenverbots: Es hilft, Strom zu sparen. Halogenlampen verbrauchen rund zehnmal mehr Strom als vergleichbare LED-Lampen. Heute gehen in der Schweiz rund 12 Prozent des Stromverbrauchs auf das Konto der Beleuchtung.
Hintergrundinformation
2009 beschloss die Europäische Union, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen schrittweise zu verbieten. Die Schweiz hat die europäischen Verordnungen übernommen und schreibt sie in der Energieverordnung EnEV fest. Per 1. September 2018 sind nur noch ausgewählte Halogenlampen erlaubt, für die es noch keinen LED-Ersatz gibt. Die anderen werden für den Weiterverkauf auf dem europäischen Markt nicht mehr hergestellt oder importiert werden können. Verbleibende Lagerbestände dürfen jedoch noch verkauft werden. Für die nicht mehr erlaubten Lampen steht eine breite Palette von alternativen LED-Leuchtmitteln mit denselben Lampensockeln zur Verfügung.
Was sich ab dem 1. September 2018 alles im Detail ändert und welche Lampen weiterhin erlaubt sind, beleuchtet Stefan Gasser (Schweizerische Agentur für Energieeffizienz S.A.F.E.) im Artikel «Halogenlampenverbot: Was bedeutet das für die Konsumenten?» auf energieexperten.ch: energie-experten.ch/de/wissen/wissen/halogenlampenverbot-was-bedeutet-das-fuer-die-konsumenten. htm
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