Hohe Produktionsverluste vereiteln Energiestrategie 2050

SWV präsentiert Studie zu Produktionsverlusten bei der Wasserkraft

(Baden)(PPS) Die Umsetzung der Restwasserbestimmungen gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) verursacht bei den Schweizer Wasserkraftwerken bis ins Jahr 2050 jährliche Produktionsverluste von mindestens 2’280 Gigawattstunden (GWh). Das zeigt eine Untersuchung des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes (SWV). Soll das mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Produktionsziel Wasserkraft erreicht werden, dürfen die Mindestrestwassermengen nicht erhöht und müssen die ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft vernünftig ausgelegt werden. Dazu wird noch in der laufenden Session eine Interpellation eingereicht.

Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) hat in einer umfangreichen Untersuchung die gesamtschweizerisch zu erwartenden Produktionsverluste der Wasserkraftwerke bei Einhaltung der gesetzlichen Restwasserbestimmungen (GSchG Art. 31-33) ermittelt. Ausgehend von einer soliden Datenbasis von rund 80% der betroffenen Wasserkraftwerke und Hochrechnung wurden die zu erwartenden Produktionsverluste bei den anstehenden Rekonzessionierungen ermittelt. Bereits beim Szenario «Anforderungen wie bisher» betragen die schweizweiten Produktionsverluste bis ins Jahr 2050 jährlich 2’280 Gigawattstunden (GWh). Das sind rund 6% der schweizerischen Wasserkraftproduktion und entspricht in etwa dem jährlichen Stromverbrauch der vier Städte Bern, Chur, Luzern und St. Gallen zusammen.

Notwendiger Ersatz und Zubau Wasserkraft völlig unrealistisch 

Mit der Energiestrategie 2050 soll die durchschnittliche Jahresproduktion aus Wasserkraftwerken bis ins Jahr 2050 um rund 2‘300 GWh auf 38‘600 GWh gesteigert werden. Unter Berücksichtigung der Produktionsverluste von 2’280 GWh müsste der Zubau bei der Wasserkraft also effektiv bei 4‘580 GWh liegen. Das ist angesichts der verbleibenden wirtschaftlichen Ausbaupotenziale der Wasserkraft und der schwierigen Rahmenbedingungen völlig unrealistisch. Mit einer strengen Auslegung der ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft drohen die Produktionsverluste und damit der notwendige Produktionsausbau aus dem Ruder zu laufen. Der Präsident des SWV, Nationalrat Albert Rösti, will deshalb vom Bundesrat mit der Einreichung einer Interpellation wissen, inwieweit er bereit ist, die Produktionsverluste mit einer massvollen Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes zu minimieren. 

Nationalem Interesse der Wasserkraft Nachdruck verschaffen 

Der SWV steht hinter einer vernünftigen Umsetzung der Restwasserbestimmungen. Damit das mit der Energiestrategie 2050 angestrebte Produktionsziel Wasserkraft erreicht wird, dürfen die Mindestrestwassermengen aber nicht erhöht und müssen die ökologischen Anforderungen an die Wasserkraft massvoll ausgelegt werden. Dazu ist dem neu eingeführten «nationalen Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien» (EnG Art. 12) Nachdruck zu verschaffen und die Wasserkraft in der Abwägung mit Schutzinteressen stärker zu gewichten. Bei allen Konzessionserneuerungen und ökologischen Sanierungen (neben Restwasser betrifft dies auch Fischgängigkeit, Geschiebehaushalt, Schwall/Sunk) sind Produktionsverluste möglichst zu vermeiden und Variantenentscheide mit gesamtschweizerischer Sicht und nicht nur mit Blick auf das Einzelvorhaben vor Ort zu fällen.

Weiterführende Informationen:

Kurzfassung der Studie

Originalpublikation in: «Wasser Energie Luft», 110. Jahrgang, Heft 4/2018, Dezember 2018 (Vorabzug verfügbar, Download über Webseite: swv.ch/aktuelles/mitteilungen)

Firmenportrait: 

Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) wurde 1910 gegründet und pflegt als Fach- und Interessenverband im Speziellen die Themen Wasserkraftnutzung, Wasserbau und Hochwasserschutz. Der SWV vereint über seine Mitglieder neben der Zulieferindustrie und der Forschung rund 90% der inländischen Wasserkraftproduktion und ist damit die gewichtigste Stimme der Schweizer Wasserkraft. 

Pressekontakt: 

Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband
Roger Pfammatter, Geschäftsführer
Rütistrasse 3a
CH-5401 Baden

T: +41 (0)56 222 50 69
roger.pfammatter @ swv.ch
www.swv.ch