Parlament spricht sich klar für ein bewährtes Instrument der Wohnraumförderung aus

(Zürich) 1900 Mio. für Bürgschaften zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Der Nationalrat hat einen neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung bewilligt. Wegen der Ausgabenbremse musste dafür die Mehrheit aller Ratsmitglieder zustimmen. Mit dem Kredit von 1900 Mio. CHF verbürgt der Bund Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Diese ermöglicht Wohnbaugenossenschaften günstige Finanzierungen und langfristig tiefe Mietzinse. Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass damit ein wichtiges Instrument der Wohnraumförderung fortgesetzt wird.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, ist erfreut, dass nach dem Ständerat heute auch der Nationalrat mit deutlicher Mehrheit (135 gegen 50 Stimmen) einem neuen Rahmenkredit zugestimmt hat: „Die Bürgschaften des Bundes sind eines der wirkungsvollsten Instrumente der Wohnraumförderung“, betont Louis Schelbert, Nationalrat (Grüne) und Präsident des Verbands. „Sie leisten einen zentralen Beitrag zur Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum: Rund 27‘000 Wohnungen konnten in den letzten 12 Jahren dank den Bürgschaften günstig finanziert werden – ohne, dass es den Bund einen Franken gekostet hätte.“ Ausgabenwirksam würden die Mittel nur, wenn eine Bürgschaft eingelöst werden müsste, was seit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) noch nie der Fall war.

Dank den Bürgschaften des Bundes kann die EGW am Kapitalmarkt zu vorteilhaften Konditionen Mittel beschaffen. Diese stellt sie gemeinnützigen Bauträgern als günstige Finanzierungslösung zur Verfügung. Der laufende Rahmenkredit für Bürgschaften wird bald ausgeschöpft sein. Der Bundesrat hat deshalb dem Parlament für die nächsten sechs Jahre einen neuen Kredit von 1900 Millionen Franken beantragt. Wegen der Ausgabenbremse musste die Mehrheit beider Räte das Geschäft bewilligen.

Wohnraumförderung, die politisch breite Zustimmung findet

Der angespannte Wohnungsmarkt und die mögliche Ausgestaltung von wohnungspolitischen Massnahmen haben in den vergangenen Monaten für Diskussionsstoff und Schlagzeilen gesorgt. Mit der breiten Zustimmung zu Bürgschaften für gemeinnützige Wohnbauträger hat sich das Parlament klar für ein Instrument der Wohnraumförderung ausgesprochen, das sich bewährt hat. Die deutliche Mehrheit beweist, dass diese Form der Objekthilfe in weiten politischen Kreisen akzeptiert ist.

Das Wohnraumförderungsgesetz (WFG)
Im Rahmen des WFG von 2003 übernimmt der Bund Bürgschaften für die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) und die Hypothekarbürgschaftsgenossenschaft (HBG). Ausserdem speist er einen Fonds de Roulement, den die beiden Dachverbande des gemeinnützigen Wohnungsbaus (Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Wohnen Schweiz) verwalten. Daraus können sie gemeinnützigen Bauträgern für die Restfinanzierung von Neubauprojekten, für Erneuerungen oder für den Landerwerb zinsgünstige rückzahlbare Darlehen vergeben.

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