Revision kantonales Sozialhilfegesetz - keine Lösung bestehender Probleme

Revision kantonales Sozialhilfegesetz - keine Lösung bestehender Probleme
Bild Rechte: 
CARITAS Bern

(Bern)(PPS) Der bernische Grosse Rat hat heute dem revidierten Sozialhilfegesetz in zweiter Lesung zugestimmt. Caritas Bern und die Römisch-katholische Landeskirche sind enttäuscht ob dieses Entscheids und zweifeln, dass sich damit bestehende Probleme in der Sozialhilfe wirksam angehen lassen. Für eine Erhöhung der Arbeitsintegrationsquote sind andere Lösungsansätze gefragt. 

Mit dem neuen Gesetz wird der Grundbedarf in der Sozialhilfe um 8 Prozent gekürzt. Im Gegenzug will der Kanton die Einkommensfreibeträge und die Integrationszulagen erhöhen. Allerdings blieb bei der Abstimmung im Grossen Rat unklar, wie die Zulagen künftig ausgestaltet werden. Die Ratsmehrheit wollte hier trotz Antrag verschiedener Parteien keine Klarheit schaffen. 

Staat und Wirtschaft gefordert

Caritas Bern und die Römisch-katholische Landeskirche haben wiederholt darauf hingewiesen, dass aus ihrer Sicht ein verstärktes Anreizsystem nicht ausreicht, um mehr Sozialhilfebeziehende in den Arbeitsmarkt zu bringen. Dafür bietet dieser schlicht zu wenig geeignete Stellen. Um den Problemen in der Sozialhilfe wirksam zu begegnen, braucht es stattdessen mehr niederschwellige Arbeitsplätze. Hier ist die Wirtschaft, aber auch der Staat gefordert. Es sind Firmen zu suchen, welche Personen mit erschwerten Voraussetzungen anstellen, es braucht Fördermassnahmen (Förderung von Grundkompetenzen, Qualifizierungsmassnahmen) und es braucht eine Begleitung und Betreuung dieser Personen und der Betriebe auch nach der Anstellung (Stichworte Job Coaching, Supported Employment). Dem Staat kommt dabei eine  zentrale Steuerungsrolle zu. Hier hat der Kanton im vergangenen Herbst mit der Einsetzung einer entsprechenden Arbeitsgruppe einen sinnvollen Weg beschritten, allerdings haben daraus noch verbindliche Regelungen zu folgen.

Familien und Kinder besonders betroffen

Von der Kürzung des Grundbedarfs werden verletzliche Personengruppen wie Familien, Kinder und Jugendliche besonders betroffen sein. Eltern sind aufgrund ihrer familiären Pflichten bei der Jobsuche eingeschränkt. Damit verbunden sind oftmals eine Prekarisierung der Arbeitsbedingungen und die Schaffung von Working Poor. Bei Kindern und Jugendlichen wiederum besteht die Gefahr einer Verfestigung der Armut. Fehlende Ressourcen innerhalb der Familie, z.B im Bereich der Frühförderung, führen dazu, dass sich Armut reproduziert und die Kinder von Sozialhilfebeziehenden später selbst von staatlicher Unterstützung abhängig werden. 

Unterstützung von Referendum

Für die Caritas Bern und die Römisch-katholische Landeskirche bildet das verabschiedete Gesetz keine Grundlage, um die soziale und wirtschaftliche Integration von Sozialhilfebeziehenden nachhaltig zu verbessern. Sie werden sich deshalb in einem allfälligen Abstimmungskampf gegen das neue Gesetz engagieren.

Pressekontakt: 

CARITAS Bern
Eigerplatz 5
Postfach 
3000 Bern 14
T   031 378 60 00
www.caritas.ch