Stellungnahme der ASTAG Sektion Zürich zur Vorlage 5256 a. im Zürcher Kantonsrat

Stellungnahme der ASTAG Sektion Zürich zur Vorlage 5256 a. im Zürcher Kantonsrat
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(Gesetz über die Personenbeförderung mit Taxis und Limousinen PTLG)

(Dietikon)(PPS) Die ASTAG Sektion Zürich wurde auf den Antrag einer Kommissionsmehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 28. August 2018 aufmerksam, in dem das kantonale Taxigesetz neu geregelt werden soll. Das geplante neue Taxigesetz will einheitliche Regeln schaffen für sämtliche Akteure im Markt der bezahlten Personenbeförderung mit Personenwagen. Fahrer sollen sich registrieren, die Fahrzeuge kennzeichnen und auf Verlangen den Behörden Auskunft über die Fahrten erteilen müssen.

Regulation in die richtige Richtung

In der Vorlage werden diverse Anliegen der Branche aufgenommen und in den Gesetzestext übernommen. Im Detail findet die ASTAG Sektion ZH folgende sinnvolle Anpassungen:

  • Es ist eine einheitliche kantonale Regelung für alle Anbieter professioneller Beförderungsdienste
  • Kommunale Schlupflöcher und Doppelspurigkeiten werden eliminiert
  • Kleinere Gemeinden werden entlastet, weil sie sich auf übergeordnetes Recht abstützen können
  • Das Zentrale Register ist zweckmässig, der polizeiliche Vollzug wird vereinfacht
  • Die kommunale Freiheit bezüglich Standplatz- und Busspurbenützung bleibt erhalten
  • Qualitative Ansätze mit einheitlicher Taxileuchte, Taxametereinsatz oder Höchsttarif sind vertretbar
  • Details werden auf Verordnungsstufe ausgearbeitet und nicht im Gesetz verankert

Die Vorlage ist ein ausgewogener Vorschlag, der für gleiche Spielregeln für alle sorgt, ohne die Wirtschaft oder deren Entwicklung zu behindern.

Bemerkungen zum erweiterten Geltungsbereich

Die ASTAG als Unternehmerverband begrüsst normalerweise eher zurückhaltende gesetzliche Regulierungen. Gleichzeitig fordert er aber eine rechtsstaatliche Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (Taxis, Limousinen und Ubers bedienen denselben Markt). Insofern ist es auch aus liberaler Sicht absolut richtig, die Personenbeförderung als Ganzes zu erfassen. Die Begründung der Kommissionsminderheit, dies sei wirtschafts- und innovationsfeindlich, greift zu kurz und verkennt die aktuelle Marktrealität: die meisten Marktteilnehmer fahren nämlich im Mischbetrieb, indem sie als Limousinen vermittelte Aufträge ausüben und gleichzeitig Taxidienste anbieten. Dass nur ein Teil ihrer Leistungen dem Gesetz unterliegt und der andere nicht, ist weltfremd und führt zu neuen Marktverzerrungen.

Wer seine Dienste in der Schweiz legal anbietet, kann sich – wie in anderen Ländern – ohne grossen Aufwand registrieren lassen und wird so zu einem offiziellen Service. Die geplante Fahrzeugmarkierung bietet dabei vor allem weiblichen Fahrgästen ein wichtiges Sicherheitselement. 

Aus diesen Gründen befürwortet die ASTAG Sektion Zürich das neue Gesetz.

Pressekontakt: 

ASTAG Sektion Zürich
Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Riedstrasse 14
Postfach
CH-8953 Dietikon 1

Tel. 043 322 44 60
Fax. 043 322 44 99
E-Mail: astag-zh @ rbz.ch
Website: www.astag.ch