Verleumdungsklage der Kolmar Group AG: Die Pressefreiheit siegt auch im Berufungsverfahren

MEDIENMITTEILUNG von Public Eye und TRIAL International 

(Zürich)(PPS) Heute hat das Berner Obergericht die Autor*innen eines Berichts von Public Eye und TRIAL International über die Beteiligung der Zuger Kolmar Group AG am Handel mit libyschem Diesel während dem damaligen Bürgerkrieg in Libyen von den Vorwürfen der «Verleumdung oder sogar üblen Nachrede» freigesprochen. Dieses eindeutige Urteil im Berufungsverfahren bestätigt die Solidität der Recherche und sendet ein starkes Signal für die Schweizer Pressefreiheit. Der juristische Machtkampf geht aber trotz klaren richterlichen Worten in Zug weiter, wo der Rohstoffhändler ein Zivilverfahren angestrengt hat, in dem er 1,8 Millionen US-Dollar Schadenersatz fordert.

Mit seinem Freispruch bestätigt das Obergericht Bern die Entscheidung des Bezirksgerichts Bern-Mittelland vom Februar 2024. Es betonte dabei die Qualität der «detaillierten und in sich stimmigen» Arbeit der Journalist*innen im Bericht «Schmuggel von libyschem Diesel: Ein Schweizer Händler navigiert in trüben Gewässern», den Public Eye und TRIAL International im März 2020 veröffentlicht haben. Das Obergericht befand, dass Kolmar sich mit seiner Strafklage verkalkuliert habe. Damit ging es weiter als die erste Instanz. Zudem wurden dem Händler die Gerichts- und Anwaltskosten der Beklagten auferlegt. Public Eye und TRIAL International wie auch die freigesprochenen Personen begrüssen diesen wichtigen Erfolg für die Pressefreiheit zu einer Zeit, in welcher der juristische Druck auf Medien und NGOs auch in der Schweiz zunimmt.

Als Ergebnis von über einjährigen Recherchen zwischen der Schweiz, Malta und Sizilien dokumentierte dieser Bericht die Beteiligung der in Zug ansässigen Kolmar Group AG am libyschen Dieselhandel zwischen 2014 und 2015, als das Land vom Bürgerkrieg erschüttert wurde. Die Autor*innen konnten insbesondere die Route von drei Öltankern von der libyschen Küste zurückverfolgen, die 22-mal ihre Ladung in Tanks geleitet hatten, die der Händler damals in Malta gemietet hatte. Den erhaltenen Dokumenten zufolge stammten die Ölprodukte aus einem transnationalen Schmuggelnetz für Diesel, der aus der Plünderung der staatlichen libyschen Ölraffinerien kam. Der subventionierte und für die Bevölkerung bestimmte Treibstoff wurde von dem Netzwerk mit Hilfe einer bewaffneten Gruppe aus libyschen Tanks abgezweigt, von libyschen Fischerbooten auf von zwei maltesischen Geschäftsleuten gecharterte Schiffe in internationalen Gewässern umgeladen und dann nach Malta transportiert.

Im Mai 2020 reichte Trial International bei der Bundesanwaltschaft (BA) eine Strafanzeige ein, kurz darauf folgte eine Meldung der MROS (Meldestelle für Geldwäscherei), in der laut BA «ein identischer Kontext» erwähnt wurde. Im Zusammenhang mit diesen Vorfällen eröffnete sie im November 2020 eine Strafuntersuchung gegen Unbekannt wegen «Verdachts auf Kriegsverbrechen durch Plünderung» (Art. 264g, Abs. 1 Bst. c Strafgesetzbuch). Diese ist noch im Gang, wie die Bundesanwaltschaft kürzlich bestätigt hat.

Da die Kolmar Group AG im September 2023 auch noch eine Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen Public Eye und TRIAL International sowie gegen die Autor*innen des Berichts eingereicht hat, wird der Fall vermutlich vor dem Kantonsgericht Zug weiterverhandelt. Das Unternehmen fordert dort 1,8 Millionen Dollar Schadenersatz. Nach öffentlich zugänglichen Informationen ist dies die höchste je von einer NGO in der Schweiz geforderte Summe. Der Prozess soll dieses Jahr noch stattfinden. Die Journalist*innen und NGOs wie auch das Obergericht hingegen hoffen, dass dieser zweitinstanzliche Freispruch nun der Anfang vom Ende ist.

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