Vertragsklauseln mit AGB-Check blitzschnell prüfen

Vertragsklauseln mit AGB-Check blitzschnell prüfen
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Stiftung für Konsumentenschutz

(Bern)(PPS) Der AGB-Check des Konsumentenschutzes erkennt automatische Vertragsverlängerungen im Kleingedruckten – und kann neu noch mehr: Auch die Kündigungsmodalitäten und Widerrufsrechte durchleuchtet er dank künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen. Durch diese Erweiterung wird der AGB-Check vielseitiger einsetzbar und nützlicher. Die Dienstleistung ist kostenlos.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein Dauerärgernis im Konsumalltag. Die einseitig aufgestellten AGB nehmen oft mehrere A4 Seiten ein und sind kompliziert formuliert. Verständlicherweise resignieren die Konsumentinnen deshalb und akzeptieren die AGB, ohne sie zu lesen. Die für Konsumenten negativen Klauseln in den AGB werden dann erst entdeckt, wenn die Anbieterinnen sich bei einem Streit darauf berufen. Solche Situationen möchte der Konsumentenschutz mit seinem AGB-Check Tool verhindern.

Erste Version erfolgreich

Die erste Version des AGB-Check hat automatische Vertragsverlängerungen in AGB zuverlässig erkannt und wurde von Konsumentinnen und Konsumenten rege genutzt. Die Konsumenten schätzen die einfache Handhabung und die Geschwindigkeit des AGB-Checks. Bereits bei der Lancierung war aber klar, dass der AGB-Check auf auf die Prüfung weiterer problematischer Klauseln erweitert wird. Neu prüft der AGB-Check nun auch Klauseln, die die Kündigung oder den Widerruf von Verträgen regeln.

Kündigungsmodalitäten

Mit den neuen Funktionen wird der AGB-Check Tool für Konsumentinnen noch nützlicher. Der AGB-Check zeigt ihnen nun an, ob der Vertrag sich automatisch verlängert, aber auch zu welchem Zeitpunkt sie den Vertrag kündigen können. Auch wie die Kündigung erfolgen soll, erfahren die Nutzer des AGB-Check. So verpassen die Konsumentinnen den Kündigungstermin nicht mehr und sparen sich eine weitere monatliche oder jährliche Abo-Gebühr. Das ist auch bei kostenlosen Probe-Abos besonders wertvoll: Konsumenten erfahren, bis wann sie ihr Abo künden müssen, damit keine Kosten anfallen.

Auch welche Form eine Kündigung haben muss, wird zum Teil in den AGB festgehalten. Einige Anbieter verlangen eine telefonische Kündigung. Solche Klauseln sind nach Ansicht des Konsumentenschutzes ungültig - Konsumentinnen können also trotzdem rechtswirksam mit einem Brief künden. Diesen Hinweis enthält auch die Kategorie Kündigung im AGB-Check Tool.

Widerrufs- und Rücktrittsrecht

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zur EU kein generelles Widerrufs- und Rücktrittsrecht für Konsumenten. Europäische Unternehmen bieten aber oft auch in der Schweiz ein Widerrufsrecht für Konsumentinnen an, während viele Schweizer Unternehmen kein freiwilliges Widerrufsrecht geben. Das führt zu Verwirrung und kann für Konsumenten teuer werden, zum Beispiel wenn ein Bekleidungs-Onlineshop keine Rückgabe anbietet.
Das AGB-Check Tool erkennt solche Klauseln zuverlässig. Falls das AGB-Check Tool keine solche Klausel findet, gibt es kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht für Konsumentinnen und Konsumenten.

Laufende Weiterentwicklung

Das AGB-Check Tool laufend weiterentwickelt und die Erkennung optimiert. Bereits in diesem Jahr wird es um weitere nützliche Funktionen ergänzt. Feedback und Funktionswünsche sind willkommen und dürfen gerne per E-Mail eingesendet werden. Langfristig soll das AGB-Check Tool die Konsumentinnen vor jedem Vertragsschluss einfach und zuverlässig über die Konsumentenfreundlichkeit und die Rechtmässigkeit aller wesentlichen AGB-Inhalte informieren.

Zum AGB-Check: https://www.konsumentenschutz.ch/agb-check

Disclaimer: Die Software ist darauf angelegt, Informationen zum Vertragsinhalt zu geben und stellt keine Garantie dafür dar, dass alle relevanten Klauseln in den AGB korrekt erkannt wurden. Die Software ist auf eine hohe Genauigkeit ausgerichtet, dennoch kann der Konsumentenschutz aus technischen Gründen keine Gewähr für die absolute Richtigkeit der Ergebnisse geben.

Firmenportrait: 

Der Konsumentenschutz vertritt unabhängig, kompetent und engagiert die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten. Er ist in der Information und Beratung tätig, verhandelt mit Anbietern und Behörden und vertritt die Konsumenteninteressen auf politischer Ebene.

Die Stiftung mit Sitz in Bern kann auf eine breit abgestützte Finanzierung zählen und agiert parteipolitisch unabhängig. Präsidentin: Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo, Geschäftsleiterin: Sara Stalder.

Pressekontakt: 

Stiftung für Konsumentenschutz
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