Wasserwirtschaftsverband plädiert für Systemwechsel bei den Wasserzinsen

(Baden)(PPS) Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) begrüsst die vom Bundesrat angestrebte Flexibilisierung der Wasserzinse. Die geltende Regelung mit einem vom Marktpreis unabhängigen und ständig steigenden Wasserzins passt nicht mehr zum heutigen Umfeld. Die Abgabe belastet die Gestehungskosten der Schweizer Wasserkraft, die in einem liberalisierten Markt nicht mehr solidarisch von allen Endverbrauchern getragen werden. Das gefährdet in Tiefpreisphasen den Substanzerhalt des energiepolitischen Trumpfs der Schweiz. Es braucht dringend eine Reform hin zu einer marktpreisabhängigen Bemessung, welche den heutigen Systemfehler korrigiert und dazu beiträgt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft wiederherzustellen.

Der SWV stellt den Wasserzins, wie er vor über hundert Jahren als Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser zur Stromproduktion in der Schweiz eingeführt wurde, nicht grundsätzlich in Frage. Allerdings hat sich die Abgabe aufgrund ständiger – und im Rückblick übermässiger – Erhöhungen zu einem bedeutenden Kostenfaktor für die Schweizer Wasserkraft entwickelt, den die Produzenten in Tiefpreisphasen am Markt nicht erwirtschaften können. 

Die geltende Regelung mit einem vom Marktpreis unabhängigen und ständig steigenden Wasserzins wird den heutigen Gegebenheiten nicht mehr gerecht. Mittlerweile definiert der Preis an den europäischen Strombörsen auch den Wert der Ressource Wasser zur Stromproduktion in der Schweiz. In der langen Geschichte des Wasserzinses ist dies ein eigentlicher Paradigmenwechsel. Denn bis zur teilweisen Öffnung des Strommarktes im Jahre 2009 trugen alle Schweizer Endverbraucher die Wasserzinse als Teil der Gestehungskosten der Wasserkraft solidarisch. Das ist seither nicht mehr der Fall: der Wasserzins bleibt an den im Markt stehenden Wasserkraftproduzenten hängen und belastet deren Wettbewerbsfähigkeit. Der bestehende

Systemfehler wird verdeutlicht durch die Tatsache, dass die Wasserzinse alleine seit 2008 mit dem Argument steigender Strompreise per 2011 und 2015 um insgesamt 38% angehoben wurden, während die Grosshandelspreise im gleichen Zeitraum um rund 63% eingebrochen sind. 

Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen braucht es dringend eine grundlegende Reform. Der Anspruch der Standortkantone und -gemeinden auf eine faire Abgeltung für die Nutzung der Ressource Wasser ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Anspruch auf eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserkraft als tragende Säule der Versorgungssicherheit in der Schweiz. Die vom Bundesrat im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes (WRG) skizzierte Flexibilisierung geht für den SWV in die richtige Richtung. Leider ist dieses Modell gar nicht Teil der aktuellen Revision. Stattdessen vertröstet der Bundesrat die Wasserkraftproduzenten für weitere Jahre, indem er eine Übergangslösung vorlegt und einen künftigen Systemwechsel ab 2023 bloss in Aussicht stellt. Die Übergangslösung sieht zwar eine Verringerung der finanziellen Belastung der Wasserkraftproduktion ab 2020 vor, schreibt aber den Systemfehler einer marktpreisunabhängigen Bemessung fort. 

Der SWV plädiert für die umgehende Korrektur des Systemfehlers und unterstützt den Ansatz einer Flexibilisierung. Konkret bedeutet dies die Aufteilung der Wasserzinse in einen fixen, von der Marktsituation unabhängigen Teil und einen variablen, marktpreisabhängigen Teil. Während der fixe Teil als Abgeltung für die in gesamtschweizerischem Interesse stehende Nutzung der Ressource Wasser von der Allgemeinheit zu finanzieren ist, kommen die Wasserkraftbetreiber für den variablen Teil auf, der je nach Ertragslage und erzielten Markterlösen unterschiedlich hoch ausfällt.  

Ein solches Modell ermöglicht eine faire Neuregelung, indem: i) die Standortkantone und -gemeinden weiterhin auf eine fixe Einnahmequelle zählen können und marktabhängig eine zusätzliche Abgeltung erhalten; ii) die Belastung für die Allgemeinheit nicht höher ausfällt als in Zeiten der Versorgungsmonopole; iii) die Wasserkraftproduktion in Zeiten tiefer Marktpreise sachlogisch richtig und wirkungsvoll entlastet wird; und iv) die Schweiz weiterhin einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt ihrer wichtigsten inländischen Stromproduktion leistet.

Eine wettbewerbsfähige inländische Wasserkraft ist für die Versorgungssicherheit der Schweiz von zentraler Bedeutung. Und davon profitieren letztlich nicht nur alle Endverbraucher, sondern auch die Kantone und Gemeinden. 

Firmenportrait: 

Der Schweizerische Wasserwirtschaftsverband (SWV) wurde 1910 gegründet und pflegt als Fach- und Interessenverband im Speziellen die Themen Wasserkraftnutzung und Schutzwasserbau. Der SWV vereint über seine Mitglieder unter anderem über 90% der inländischen Wasserkraftproduktion und ist damit die gewichtigste Stimme der Schweizer Wasserkraft.

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