Anrecht auf 14 Wochen Betreuungsurlaub! Das Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet

Anrecht auf 14 Wochen Betreuungsurlaub! Das Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet
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Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten

NEU HABEN ELTERN, DIE EIN SCHWERKRANKES KIND PFLEGEN, ANRECHT AUF 14 WOCHEN BEZAHLTEN BETREUNGSURLAUB.

(Uster)(PPS) Das Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV hat per 1. Juli 2021 ein neues Gesetz verabschiedet. Dieses soll die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege verbessern und Eltern, die ein schwer beeinträchtigtes Kind pflegen, entlasten.

Um die Inhalte des neuen Bundesgesetzes verständlich aufzeigen zu können, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV den Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten als Partner für ihren Informationsfilm beigezogen. Denn: Niemand ist näher bei den betroffenen Familien, kennt ihre Ängste, Sorgen und Nöte und nimmt sich diesen an. Fins (West-Syndrom) Familie ist in unserem KMSK Netzwerk welches aus inzwischen 592 betroffenen Familien besteht. Die Eltern haben hat sich sofort bereit erklärt, in diesem Film mitzuwirken. Das neue Gesetz stösst bei unseren KMSK Familien auf viel Zuspruch, allerdings auch auf gewisse Unsicherheiten. Nämlich jene, wie Arbeitgeber darauf reagieren werden, bzw. ob sie in der Anstellung von betroffenen Eltern in Zukunft möglicherweise zurückhaltender sein werden.

Betreuung von Fin und Beruf unter einen Hut zu bringen

Der 5-jährige Fin ist vom seltenen West-Syndrom betroffen, schwerstbehindert und rund um die Uhr auf Eins-zu-Eins Betreuung angewiesen. Nebst den immensen Sorgen um ihren Sohn, werden Fins getrennt lebende Eltern auch im Alltag mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. «Fins aufwändige Betreuung und den Beruf unter einen Hut zu bringen, ist oft nicht einfach. Insbesondere bei längeren Spitalaufenthalten», sagt Fins Papa Simon. Bislang waren betroffene Eltern hier auf den Goodwill vom Arbeitgeber angewiesen. Neu ist das nun gesetzlich geregelt. So haben Eltern, von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern das Anrecht auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Woche, der innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten bezogen werden kann. «Für uns bedeutet das neue Gesetz Erleichterung und eine gewisse Sicherheit», so Simon.

Informationsfilm (d, f, i) und weitere Informationen zum Bundesgesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung finden Sie hier:

https://www.kmsk.ch/betroffene-familien/gesetzesaenderungen

Firmenportrait: 

Über den Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten
Der durch Manuela Stier 2014 gegründete gemeinnützige Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten (KMSK) setzt sich in der Schweiz mit viel Herzblut für die rund 350 000 betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Familien ein. Er gibt diesen ein Sprachrohr und ein Gesicht, trägt ihre Anliegen in die Öffentlichkeit, vernetzt die Familien untereinander (592 KMSK Mitgliederfamilien) und leistet dort finanzielle Hilfe, wo sie dringend benötigt wird. Seit der Gründung wurden über 1.3 Millionen Franken Spendengelder an betroffene Familien ausbezahlt und es konnten rund 6000 Familienmitglieder zu kostenlosen KMSK Familien-Events eingeladen werden.

Pressekontakt: 

Manuela Stier
Initiantin und Geschäftsleiterin
manuela.stier @ kmsk.ch
+41 44 752 52 50
+41 79 414 22 77

Förderverein für Kinder mit seltenen Krankheiten
Ackerstrasse 43
8610 Uster