Das starke Signal der Rechtskommission für eine gewaltfreie Erziehung unserer Kinder!

Das starke Signal der Rechtskommission für eine gewaltfreie Erziehung unserer Kinder!
Bild Rechte: 
Kinderschutz Schweiz

Die Rechtskommission des Ständerats sagt eindeutig JA zur gesetzlichen Verankerung 

(Bern)(PPS) Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats sagte gestern mit 8 zu 3 Stimmen bei zwei Enthaltungen eindeutig Ja zur Motion Bulliard 19.4632 «Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern». 25 Jahre nachdem die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, ist das Parlament endlich auf gutem Weg die Kinderrechte zu stärken. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung soll eindeutig ins Gesetz. Der Ständerat wird voraussichtlich an der kommenden Wintersession über die Motion bestimmen.

Ein wichtiger Schritt hin zum definitiven Ja an der Wintersession

Während der Bundesrat und das Parlament entsprechende Vorstösse lange Zeit ablehnend beurteilten, scheint sich nun das Blatt definitiv gewendet zu haben. Dabei hatte der Bundesrat noch in seinem jüngst erschienenen Bericht zum Po. Bulliard 20.3185 «Schutz von Kindern vor Gewalt in der Erziehung» erneut die Notwendigkeit verkannt, das Recht auf gewaltfreie Erziehung gesetzlich zu verankern. Er betonte aber auch ausdrücklich die Vorteile einer solchen gesetzlichen Regelung im Bereich der Prävention. Die Rechtskommission des Ständerates hat dieses unklare Signal des Bundesrates nun korrigiert. Nachdem der Nationalrat der Motion im Herbst 2021 zugestimmt hatte, wird der Ständerat voraussichtlich an der kommenden Wintersession abschliessend über die Motion befinden. Der positive Kommissionsentscheid ist ein starkes Zeichen in die richtige Richtung.

Das Recht auf gewaltfreie Erziehung wirkt präventiv und gehört ins ZGB

Studien zeigen, dass körperliche und psychische Gewalt an Kindern in der Schweiz weiterhin Teil des Alltags sind. Fast 50% aller Kinder in der Schweiz erleben zu Hause zumindest selten körperliche und/oder psychische Gewalt. Für Eltern würde das Recht auf gewaltfreie Erziehung als klare Leitlinie dienen. Würde dazu dessen Einführung mit entsprechenden Informationskampagnen begleitet, könnte es eine starke präventive Wirkung entfalten. 12 Prozent der Eltern würden ihr Erziehungsverhalten ändern, wenn das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz verankert würde und zwei Drittel der Eltern denken, ein gesetzliches Recht auf gewaltfreie Erziehung fördere die gesellschaftliche Bereitschaft zur gewaltfreien Erziehung und helfe, Kinder vor Gewalt in der Erziehung zu schützen.

Ein Kernanliegen von Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz setzt sich seit der Gründung vor 40 Jahren dafür ein, dass das Recht auf gewaltfreie Erziehung – wie es die UNO-Kinderrechtskonvention allen Kindern klar zuspricht – eindeutig und klar im schweizerischen Gesetz verankert wird. Dazu Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle: «Die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im ZGB sendet ein starkes Signal und wirkt präventiv gegen Gewalt in der Erziehung.»

Firmenportrait: 

Kinderschutz Schweiz ist eine unabhängige privatrechtliche Stiftung und gesamtschweizerisch tätig. Als gemeinnützige Fachorganisation machen wir uns dafür stark, dass alle Kinder in der Schweiz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention in Schutz und Würde aufwachsen. Für dieses Ziel setzen wir uns wissenschaftlich fundiert und konsequent via Präventionsangebote, politische Arbeit und Sensibilisierungskampagnen ein. Kinderschutz Schweiz richtet sich an Fachpersonen und Erziehende, politische Akteurinnen und Akteure, private und staatliche Organisationen sowie die breite Öffentlichkeit in der Schweiz. Für die Finanzierung ihrer Arbeit betreibt die Stiftung gezieltes Fundraising gegenüber Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen und öffentlichen Institutionen. 

Pressekontakt: 

Kinderschutz Schweiz
Schlösslistrasse 9a
3008 Bern

Tamara Parham, Leiterin Kommunikation / Mitglied der Geschäftsleitung
+41 31 384 29 19, tamara.parham @ kinderschutz.ch