Entwurf des neuen Gesetzes über elektronische Medien (GeM): Gute Impulse, zu zaghafte Medienförderung

(Freiburg)(PPS) impressum begrüsst neue Impulse des Vernehmlassungsentwurfs des neuen Gesetzes über elektronische Medien (GeM) hinsichtlich der Medienförderung. Deren Ausdehnung bleibt aber auf halbem Weg stehen, denn sie kompensiert die infolge Marktversagens weggefallenen Ressourcen nicht.

impressum ist die grösste Organisation von Journalistinnen und Journalisten der Schweiz und die einzige, die Journalistinnen und Journalisten exklusiv vertritt. impressum setzt sich für die Sicherung der Vielfalt, der Qualität und der Unabhängigkeit der journalistischen Information ein und befürwortet Massnahmen, welche die Rezeption und die Produktion dieser Information fördern. In diesem Sinne wird sich impressum zum Vernehmlassungsentwurf ausführlich äussern. Die vorliegende erste Einschätzung steht daher unter dem Vorbehalt der Vernehmlassungsantwort von impressum. Der Entwurf enthält viele mehrheitlich positive Neuerungen, auf die erst in der Vernehmlassungsantwort eingegangen wird.

Hinsichtlich der Medienförderung stellt impressum bereits jetzt in grundsätzlicher Weise fest:

Positiv:

  • Online-Medien können neu gefördert werden: Die finanzielle Unterstützung von Medien ausserhalb von linearen Radio- und Fernsehangeboten wird grundsätzlich ermöglicht. Allerdings ist sie beschränkt auf Beiträge, die überwiegend auf Bewegtbild und Audio aufbauen.

Negativ:

  • Das vorgeschlagene GeM kompensiert die durch Marktversagen weggefallenen Ressourcen nicht: Jegliche Förderung von Medien kommt gemäss dem Vorschlag aus der Medienabgabe (Haushaltsabgabe plus Unternehmensabgabe), die bisher die SRG und die konzessionierten Sendern mit Gebührenanteil finanzierte. Damit wird der „Kuchen“ umverteilt und nicht vergrössert. Durch die Verschiebungen im Anzeigenmarkt fehlen aber mindestens 1 Milliarde Franken pro Jahr für die Produktion von unabhängigem Journalismus in der Schweiz. Das Gesetz kompensiert dies nicht.
  • Der Fokus  auf Video und Audio setzt demokratieschädliche Anreize: Online-Storytelling bedient sich gleichzeitig aller Mittel, damit die Botschaft möglichst viel Aufmerksamkeit beim Zielpublikum erzielt. Neben Audio und Video gehört Text integral dazu. Die Auswahl wird nach journalistischen Kriterien optimiert für eine möglichst gute Rezeption. Dass Text von der Förderung weitgehend ausgeschlossen wird, wird dazu führen, dass die Auswahl von Audio, Video und Text nach Förderkriterien statt nach journalistischen Kriterien erfolgt. Die Rezeption von unabhängigen journalistischen Medieninhalten ist aber eine wichtige Grundlage der Demokratie.

In der Vernehmlassungsantwort wird impressum auf die weitere Punkte detailliert eingehen.

Pressekontakt: 

impressum - Die Schweizer Journalistinnen / Les journalistes suisses
Zentralsekretariat
Rue Hans Fries 2
Postfach / case postale
CH-1701 Fribourg

Tel +41 26 347 15 00
Fax +41 26 347 15 09
www.impressum.ch