L-GAV für das Gastgewerbe wieder allgemeinverbindlich ab 2017

(Basel)(PPS) Der Bundesrat hat mit Beschluss vom 12. Dezember auch den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) für das Schweizer Gastgewerbe für die Periode 2017-2020 für allgemeinverbindlich (AVE) erklärt. Die Aufsichtskommission für den L-GAV im Gastgewerbe freut sich über den Entscheid des Bundesrates. Er bringt Kontinuität für einen der grössten und wichtigsten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz, der sich seit über 40 Jahren auf eine nationale Sozialpartnerschaft stützt.

Der neue L-GAV bringt primär die nachfolgenden Neuerungen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden in gastgewerblichen Betrieben der Schweiz:

  • . Erhöhung des Mindestlohnes um 0.3 Prozent . Angepasste Reduktionspraxis der Mindestlöhne während der Einführungszeit . Ausweitung der finanziellen Unterstützung durch den L-GAV für die Aus- und Weiterbildung: Nebst den Mitarbeitenden, welche bereits seit mehreren Jahren von der Unterstützung profitieren konnten, erhält pro Jahr und Betrieb zusätzlich eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person (z. B. Betriebsleitende und deren Familienangehörige) Zugang zum Angebot.
  • . Die Einhaltung des L-GAVs wird durch angemeldete Kontrollen überprüft. Neu kann in begründeten Fällen auch unangemeldet kontrolliert werden.
  • . Erhöhung auf 5 statt 3 Tage bezahlter Vaterschaftsurlaub

Die Sozialpartner im Gastgewerbe nehmen mit dem L-GAV 2017 weiterhin ihre politische und soziale Verantwortung wahr. Für Arbeitnehmende und Betriebe besteht damit ein zuverlässiges Instrument, das die Rechte und Pflichten klar definiert. Der neue Vertrag trägt ausserdem zur Wettbewerbsfähigkeit und der Weiterentwicklung der Branche bei. Die Aus- und Weiterbildung wird weiterhin stark gefördert. Denn das Schweizer Gastgewerbe ist wertvoll: Über 200'000 Arbeitnehmende in rund 27'000 Betrieben ziehen am selben Strang: Sie alle begegnen ihren Gästen mit einem hohen Dienstleistungsanspruch und der weltweit geschätzten Gastfreundschaft. Sie alle leisten aber auch einen grossen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung, der positiven Atmosphäre untereinander im Betrieb, und nicht zuletzt zum Erfolg der ganzen Schweiz als Tourismusregion. Getreu dem Motto «Gut für alle» wünschen sich die Sozialpartner, dass sich die Wertschätzung dieser Leistung auch in Zukunft auf allen Ebenen wiederfindet.

Firmenportrait: 

L-GAV - Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe: Gut für alle.

Die Verhandlungspartner Hotel & Gastro Union, Unia, Syna, GastroSuisse, hotelleriesuisse und die SwissCateringAssociation (SCA) wollen die Vorteile ihres gemeinsamen Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) stärker kommunizieren und dadurch dessen Akzeptanz verbessern. Damit möchten die Verbände insbesondere die Chancen aufzeigen, die der L-GAV den Arbeitgebern und Arbeitnehmenden des Gastgewerbes in einem anspruchsvollen Umfeld bietet. Unter dem Slogan "L-GAV: Gut für alle" und mittels Medienpräsenz, Informationsmaterial für gastgewerbliche Betriebe und weiteren Massnahmen soll die Branche dafür sensibilisiert werden, dass der L-GAV das Gastgewerbe wettbewerbsfähig und im Arbeitsmarkt konkurrenzfähig macht. Weitere Information unter l-gav.ch.

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