SP Schweiz: USRIII-Nein: Rote Karte für rechte Arroganz

(Bern)(PPS) Die Stimmbevölkerung hat mit der deutlichen Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III (USR III) der rechten Steuer- und Finanzpolitik die rote Karte gezeigt. «Je grösser und reicher, desto privilegierter» wird nicht mehr toleriert. Der Weg ist nun frei für eine ausgewogene und mehrheitsfähige Reform.

Die Bevölkerung sendet mit dem starken Nein ein eindeutiges politisches Signal an Bundesrat, Parlament und Wirtschaftsverbände: Jetzt reicht’s! Von rechts durchgepeitschte Reformen über die Köpfe der Bevölkerung hinweg, finden keine Mehrheit. Da hilft es auch nicht mehr, wenn Economiesuisse und Co. zweistellige Millionenbeträge in die Kampagne pumpen.

«Das heutige Ergebnis ist ein Wendepunkt dieser Legislatur. Der „bürgerliche Schulterschluss“ ist gescheitert, weil die Bevölkerung davon nichts wissen will», stellt SP-Präsident Christian Levrat fest. Die Bürgerlichen und die Wirtschaftsverbände wurden für ihre Arroganz nach dem Rechtsrutsch 2015 bestraft. Wie schon 2004 (Steuerpaket und AHV) hat die Bevölkerung das rechte Machtkartell, das im Bundeshaus seine Klientelpolitik betreibt, an der Urne gestoppt.

Das Nein zur USR III ist darum auch ein starkes Signal im Hinblick auf kommende Reformen, insbesondere die Altersreform. Rechte Extremlösungen, die zu Lasten der breiten Bevölkerung gehen, haben an der Urne keine Chance. Die Rechte ist gut beraten, bei der Altersreform 2020 den Kompromiss zu suchen, wenn sie dieses Projekt nicht auch an die Wand fahren will.

«Das heutige Verdikt ist auch ein Auftrag an Finanzminister Ueli Maurer, noch vor dem Sommer eine neue, ausgewogene Reform auszuarbeiten. Da alle Elemente bereits in den Kommissionen und in der Verwaltung durchexerziert wurden, muss nicht auf Feld 1 gestartet werden», fordert Levrat. Die SP wird am ersten Tag der Frühlingssession (27. Februar) eine Parlamentarische Initiative einreichen, um den Fahrplan für eine rasche Umsetzung zu konkretisieren.

Die SP hat ihre Eckwerte für eine mehrheitsfähige USR III stets bekräftigt. Sie orientieren sich an der ursprünglichen Vernehmlassungs-Vorlage des Bundesrats: Es braucht eine angemessene Gegenfinanzierung durch die Unternehmen und Aktionäre (Möglichkeiten sind Erhöhung der Dividendenbesteuerung oder Kapitalgewinnsteuer). Ausserdem müssen die vom Parlament eingefügten neuen Privilegien wie die zinsbereinigte Gewinnsteuer gestrichen werden. 
 

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