Hybrid-Vapes verboten: Welche E-Zigaretten in der Schweiz weiterhin erlaubt sind
(Luzern)(PPS) Nach zwei Bundesgerichtsurteilen verschwinden Hybrid-Vapes faktisch vom Schweizer Markt. Viele Dampferinnen und Dampfer fragen sich nun, welche Produkte weiterhin legal erhältlich sind.
Nach den Bundesgerichtsurteilen vom 14. April 2026 sind sogenannte Hybrid-Vapes in der Schweiz nicht mehr verkehrsfähig. Branchenvertreter schätzen, dass die betroffenen Produkte rund 20 Prozent des Schweizer Vape-Markts ausmachen. Erste Kantone haben bereits Kontrollen durchgeführt und Produkte aus dem Verkehr gezogen. Smokee gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und zeigt, welche Alternativen weiterhin erlaubt sind.
Die wichtigsten Änderungen:
• Hybrid-Vapes gelten nach den Bundesgerichtsurteilen als nicht mehr verkehrsfähig.
• Erste Kantone haben bereits Kontrollen durchgeführt.
• Im Aargau wurden Produkte beschlagnahmt.
• Mehrweg-Systeme und vorgefüllte Pods bleiben weiterhin erhältlich.
• Ein Teil der betroffenen Kundschaft sucht die Produkte weiterhin im Ausland oder bei Anbietern, die sie noch verkaufen.
Sie sind oder besser «waren» beliebt. Big Puffs und Hybrid-Vapes mit fruchtig-intensiven Liquids wie Blueberry, Menthol oder Erdbeer-Eis. Das liegt zum einen daran, dass die sogenannten Disposable Vapes und Hybrid-Vapes (E-Zigaretten mit 2 ml Tank und ansteckbaren Nachfüllbehältern) mit ihren intensiv aromatisierten Liquids gut aufeinander abgestimmt und sofort einsatzfähig waren. Viele Dampferinnen und Dampfer fragen sich seither dasselbe: Was darf ich noch kaufen? Smokee gibt einen sachlichen Überblick. Gleichzeitig berichten Fachhändler von Kunden, die sich nicht auf legale Alternativen umstimmen lassen möchten oder den Kauf im Ausland in Betracht ziehen.
Was ist nicht mehr verkehrsfähig?
Hybrid-Vapes galten lange als «Mittelweg» zwischen klassischen Einweg-E-Zigaretten und wiederbefüllbaren Systemen. Sie verfügen über einen kleinen Tank (2 ml) und austauschbare 10-ml-Nachfüllbehälter. Nach zwei Bundesgerichtsurteilen vom 14. April 2026¹ ² sind sie de facto nicht mehr verkehrsfähig, da ein ansteckbarer Nachfüllbehälter nach diesem Urteil nicht mehr als separates Nachfüllfläschchen gilt, sondern als Tankerweiterung, welche die erlaubte Menge an 2 ml vorgefülltem Nikotin-Liquid in einem Pod bzw. Tank gemäss des Tabakproduktegesetzes vom Oktober 2024 überschreitet. Einzelne Kantone haben bereits mit Kontrollen begonnen, im Aargau wurden Produkte beschlagnahmt. Wie rasch die Urteile umgesetzt werden, ist derzeit jedoch unterschiedlich. Während einzelne Kantone bereits aktiv kontrollieren, beschäftigen sich andere Behörden erst seit Kurzem vertieft mit der neuen Rechtslage.
Als das plötzliche Verbot über das Bundesgerichtsurteil publik wurde, hat sich Smokee umgehend mit den Kantonschemikern in Verbindung gesetzt und die betroffenen Produkte aus allen Filialen und dem Onlineshop entfernt.
Die Auswirkungen zeigen sich bereits im Alltag der Fachhändler. Nach Angaben von Smokee lehnt rund jeder fünfte betroffene Kunde derzeit legale Alternativen ab. Einzelne Kundinnen und Kunden geben an, die Produkte künftig im Ausland zu bestellen oder wieder auf klassische Tabakzigaretten umzusteigen.
«Viele Kundinnen und Kunden verstehen nicht, warum Produkte, die jahrelang legal verkauft wurden, plötzlich verschwinden. Gleichzeitig erleben wir, dass die betroffenen Produkte bei zahlreichen Anbietern weiterhin erhältlich sind. Das sorgt für zusätzliche Verunsicherung», sagt Andreas Prax, Geschäftsführer von Smokee.
Was ist weiterhin legal?
Wer bisher Hybrid-Vapes verwendet hat, fragt sich zu Recht, was als Nächstes kommt. Hier ein kurzer Überblick über die gängigsten Produktkategorien:
Prefilled Pod-Systeme: Damit gemeint sind E-Zigaretten mit vorgefüllten, wechselbaren Pods (kleinen 2-ml-Tanks inklusive Verdampferkopf) und wiederbenutzbarem Akku. Die Pods werden einfach ausgetauscht, sobald sie leer sind. Zu typischen Vertretern dieser Kategorie zählen Systeme wie Elfbar Elfa, Elfbar Elfa Pro oder Vozol Switch.
Mehrweg-Vapes mit wiederbefüllbaren Tanks wie Elfbar Mega Kit, Uwell Caliburn G4 oder Voopoo Vmate E2 und viele weitere Modelle gehören weiterhin zu den zulässigen Optionen. Dies ist und bleibt langfristig die nachhaltigste Lösung. In der Regel befüllen Anwenderinnen und Anwender nur alle paar Tage einen wiederbefüllbaren Tank inklusive eingebauter Verdampfereinheit und tauschen den Pod/die Verdampfereinheit alle 3-4 Wochen.
Vapes mit nikotinfreien Liquids (auch mehr als 2 ml) sind nicht von einem Verbot betroffen – wer also nikotinfrei dampft, für den gibt es weiterhin grosse vorbefüllte E-Zigaretten.
Einweg-Vapes mit kleinen 2-ml-Tanks sind derzeit noch nicht schweizweit verboten. Am 4. Juni 2025 haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat beschlossen, elektronische Einweg-E-Zigaretten – sogenannte «Puff Bars» – in der Schweiz zu verbieten. Das Verbot tritt schrittweise über die Kantone in Kraft. Die Schweiz ist mit dieser Entwicklung nicht allein. In Ländern wie Belgien, Frankreich und Grossbritannien sind Einweg-Vapes bereits untersagt.
Weitere Informationen zum Thema sowie einen detaillierten Ratgeber finden Interessierte im Smokee-Blog: https://www.smokee.ch/blog/hybrid-vape-verbot-schweiz-diese-vapes-sind-2...
Zehn Jahre Regulierung im Vape-Markt
Smokee feierte am 30. Mai 2026 sein zehnjähriges Bestehen. In diesem Jahrzehnt hat der Schweizer Fachhandel für Tabak, CBD und Vapes mehr regulatorische Veränderungen erlebt als in den Jahrzehnten zuvor: den CBD-Boom, das Tabakproduktegesetz, die Einschränkung von Einweg-E-Zigaretten – und jetzt das Ende der Hybrid-Vapes. Dass ausgerechnet diese Entscheidung zeitgleich mit dem Jubiläum fällt, ist eine dieser Zufälligkeiten, die der Branche vertraut sind. Smokee wird auch diese regulatorische Veränderung begleiten – mit Information, Einordnung und Beratung für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten.
Quellen:
1 Urteil 2C_492/2025 vom 14. April 2026
2 Urteil 2C_353/2025 vom 14. April 2026
Bildlegende:
Nach den Bundesgerichtsurteilen vom 14. April 2026 müssen zahlreiche Hybrid-Vapes vom Schweizer Markt genommen werden.
Foto: Smokee/Dampfwaren AG
Smokee (Dampfwaren AG) ist ein etablierter Schweizer Fachhändler für E-Zigaretten, Liquids, Shishas, CBD-Produkte und Rauchzubehör mit Sitz in Luzern. Das Unternehmen betreibt eigene Filialen sowie einen Onlineshop. Smokee steht für fachkundige Beratung und transparenten Umgang mit regulatorischen Entwicklungen.
Simon Gröflin
Dampfwaren AG | Murbacherstrasse 19 | 6003 Luzern
simon @ smokee.ch | Tel. 041 360 06 06 | www.smokee.ch
