Bund streicht Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus aus dem Raumplanungsgesetz

(Zürich)(PPS) Der Bundesrat hat am Freitag die weiteren Schritte für die Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) festgelegt. Ursprünglich sah die zweite Etappe eine Stärkung des preisgünstigen Wohnungsbaus vor: Kantone und Gemeinden sollten Massnahmen treffen, die zu ausrei-chendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen. Diese Forderung lässt der Bundesrat nun fallen. Für den Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es nun umso wichtiger, dass zumindest die im RPG 1 verlangten Massnahmen für preisgünsti-gen Wohnraum umgesetzt werden.

Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger, bedauert, dass der Bundesrat die Forderung nach preisgünstigem Wohnraum aus der Gesetzesrevision streicht. Ursprünglich sollten die Planungsgrundsätze dahingehend ergänzt werden, dass Bund, Kantone und Gemeinden Massnahmen treffen sollen, die zu ausreichendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen beitragen. Damit wäre zudem die gesetzliche Grundlage geschaffen worden, um auch den gemeinnützigen Wohnungsbau mit dem Ertrag aus der Mehrwertabgabe fördern zu können. Nun hat der Bundesrat entschieden, die weiteren Arbeiten an der Vorlage auf wenige Kernthemen der Raumplanung zu konzentrieren. Dabei fällt der preisgünstige Wohnraum sang- und klanglos heraus.

Bundesrat muss dafür sorgen, dass Massnahmen aus RPG 1 umgesetzt werden
Für Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist es nun zwingend nötig, dass der Bundesrat bei der Prüfung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne die Vorgaben aus dem Leitfaden Richtplanung auch wirklich einfordert. Denn im teilrevidierten Raumplanungsgesetz (RPG 1), das auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt wurde und derzeit von den Kantonen und Gemeinden umgesetzt wird, sind bereits minimale Vorgaben zum preisgünstigen Wohnraum festgeschrieben. So müssen die Kantone Ziele und Massnahmen zur Sicherstellung eines Wohnraumangebots für alle Bedürfnisse, insbesondere zur Förderung von preisgünstigem, familienfreundlichem und altersgerechtem Wohnungsbau, festlegen. Diese vom Leitfaden Richtplanung verlangten Massnahmen gelten jedoch nur für Kantone mit ausgewiesenem Handlungsbedarf. Ein solcher ist etwa gegeben, wenn mehrere Gemeinden einen tiefen Leerwohnungsbesand aufweisen oder wenn eine hohe Mietbelastung für Haushalte mittleren und unteren Einkommens vorliegt.

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Wohnbaugenossenschaften Schweiz ist die Dachorganisation von mehr als 1000 Wohnbaugenossenschaften und weiteren gemeinnützigen Wohnbauträgern mit insgesamt über 140'000 Wohnungen. Der 1919 gegründete Verband steht im Dienste seiner Mitglieder, die auf gemeinnütziger Grundlage preisgünstigen Wohnraum erstellen und bewirtschaften. Zusammen mit ihnen strebt er im ganzen Land eine ausreichende Versorgung mit preisgünstigem, vorzugsweise ge-nossenschaftlichem Wohnraum an.

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