Arbeitsrecht: Zahlen der AXA-ARAG zeigen eine Zunahme von Verletzungen der Fürsorgepflicht
(Winterthur)(PPS) Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsgebieten, in dem die Rechtsschutzversicherung AXA-ARAG mit am meisten Anfragen verzeichnet. 2025 haben arbeitsrechtliche Fälle im Vergleich zum Vorjahr in verschiedenen Bereichen zugenommen. Die grösste Zunahme gab es mit 36 Prozent bei Fällen im Zusammenhang mit Verletzungen der Fürsorgepflicht.
Aktuelle Zahlen der Rechtschutzversicherung AXA-ARAG zeigen, dass in der Arbeitswelt derzeit ein rauer Wind bläst: Im Bereich der Fürsorgepflicht nahmen die Fälle 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 36 Prozent zu. Eine Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber liegt dann vor, wenn er die Gesundheit, die persönliche Integrität oder die berechtigten Interessen seiner Mitarbeitenden nicht ausreichend schützt. Dazu gehört auch der aktive Schutz vor Mobbing. Gemäss der AXA-ARAG Rechtsanwältin Carole Kaufmann Ryan müssen solche Anschuldigungen sorgfältig geprüft werden. «Um einen Konflikt am Arbeitsplatz als Mobbing einzustufen, müssen Beweise für eine wiederholte, systematische, feindliche Ausgrenzung durch eine Gruppe von Arbeitskollegen über einen längeren Zeitraum vorliegen. Gerichtsprozesse dieser Art sind daher aufgrund der Beweislage oft schwierig.»
Mehr missbräuchliche Kündigungen
Vergangenes Jahr nahmen auch die Rechtsfälle im Zusammenhang mit Kündigungen um 26 Prozent zu. Grundsätzlich gilt im Schweizer Arbeitsrecht die Kündigungsfreiheit, die es beiden Vertragsparteien ermöglicht, ein Arbeitsverhältnis aus beliebigen Gründen aufzulösen. Doch nicht immer ist eine Kündigung rechtens: «Missbräuchlich ist eine Kündigung dann, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstösst. Dazu gehören beispielsweise Kündigungen, die aufgrund einer gewerkschaftlichen Betätigung, der Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie z.B. Lohnforderungen, bei Ausübung gesetzlicher Pflichten, z.B. dem Militär- oder Zivildienst, oder wegen einer persönlichen Eigenschaft, die nicht mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängt, erfolgen», weiss Expertin Carole Kaufmann Ryan. Erhalten Betroffene Recht, können sie eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen einfordern.
Das Arbeitszeugnis: Ehrlich, aber wohlwollend
Arbeitszeugnisse sind ein Nachweis unserer Leistungen, Kenntnisse und unserer Persönlichkeit und wichtig für unsere Karriere. Die Zahlen der AXA-ARAG zeigen, dass Versicherte in diesen Zusammenhang aufgrund negativer Formulierungen, falscher Leistungsbeschriebe und fehlender Wertschätzung vergangenes Jahr um 14 Prozent mehr Rechtsberatung in Anspruch nahmen als im Vorjahr.
Rechtlich gesehen haben Arbeitnehmende jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, sowohl während als auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Doch was, wenn ich das ausgestellte Arbeitszeugnis als unzutreffend erachte? «Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass ein Zeugnis ehrlich, aber wohlwollend formuliert sein muss. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, schriftlich eine Korrektur mit konkreten Änderungsvorschlägen zu verlangen und dafür eine angemessene Frist zu setzen», rät Carole Kaufmann Ryan. Führt dies zu keiner Einigung, können Arbeitnehmende im ersten Schritt ein Schlichtungsgesuch bei der zuständigen Stelle einreichen oder ihre Forderungen im zweiten Schritt mit einer Klage vor Gericht geltend machen.
Bevor es zu einem Rechtsstreit kommt, empfiehlt es sich, das Gespräch mit der anderen Partei zu suchen. Oft kann so bereits eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In einem nächsten Schritt kann eine Rechtsberatung dabei unterstützen, Fragen zu klären und Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Über die AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Die AXA-ARAG erzielte 2025 ein Prämienvolumen von CHF 163,4 Mio. und ist mit 300 Mitarbeitenden eine der führenden Rechtsschutzversicherungen der Schweiz. Als unabhängige Tochterfirma der AXA übernimmt die AXA-ARAG für ihre Kundinnen und Kunden die Kosten von Rechtsfällen, erfahrene Anwältinnen, Juristen und Fachspezialisten beraten bei Rechtsfragen und begleiten die Kundinnen und Kunden bis zum Abschluss des Rechtsfalles.
AXA Versicherungen AG
General-Guisan-Strasse 40
Postfach 357
8400 Winterthur
media @ axa.ch
+41 58 215 22 22