Procap unterstützt Referendum gegen die Überwachung von Versicherten

(Olten)(PPS) Die Behindertenorganisation Procap unterstützt das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten, welches durch ein Komitee von Bürgerinnen und Bürgern lanciert wurde. Denn das Gesetz ist rechtsstaatlich bedenklich und greift unverhältnismässig stark in die Privatsphäre ein.
 
Der Zentralvorstand von Procap hat entschieden, das Referendum gegen das Gesetz zur Überwachung von Versicherten zu unterstützen. Dass Versicherungsmissbrauch bekämpft werden muss, ist für Procap unumstritten. Procap kritisiert jedoch, dass das Gesetz unverhältnismässig stark in die Privatsphäre eingreift, den Versicherungen unkontrollierte Macht gibt und rechtsstaatliche Prinzipien verletzt.
 
Im März hatte das Parlament die gesetzliche Grundlage auf Druck der Versicherungen mit enormem Tempo durchgepeitscht – unterstützt von zahlreichen Politikern/-innen, die selbst Mandate bei Versicherungen haben. Bei Verdacht auf Missbrauch können die Versicherungen künftig Verdächtige scharf überwachen lassen. Sowohl Versicherungen wie auch Privatdetektive verfolgen jedoch ein wirtschaftliches Interesse und sind nicht neutral. Das Risiko ist gross, dass auch Unschuldige ohne jede rechtsstaatliche Sicherung überwacht werden.
 
Neben Bild- und Tonaufnahmen sind neu auch GPS-Peilsender erlaubt, um Verdächtige zu observieren. Dies ist ein einschneidender Eingriff in die Privatsphäre. Die Versicherungen sind zudem völlig frei, selbst zu entscheiden, wen sie mit Bild- und Tonaufnahmen von Privatdetektiven überwachen lassen. Im Gesetz wird zu viel Interpretationsspielraum offengelassen, was Privatdetektive tun dürfen und was nicht. Privatdetektive haben mit dem neuen Gesetz möglicherweise mehr Kompetenzen als die Polizei. Damit wären Versicherte rechtsstaatlich schlechter gestellt als Mordverdächtige.
 
Für Procap geht das Gesetz eindeutig zu weit: Alle Menschen in der Schweiz sind künftig einem Überwachungsrisiko ausgesetzt. Jede Krankenkasse, jede Unfallversicherung und jede Sozialversicherung der öffentlichen Hand darf eine Überwachung gegen eine versicherte Person anordnen. Auch Menschen mit Behinderungen sind als Versicherte von diesen Verschärfungen betroffen. Deshalb unterstützt Procap das von einer Bürgerinnen- und Bürgergruppierung lancierte Referendum.

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