Regierungsrat will Finanzierung der Sanierung von Schiessanlagen mit der Erhöhung von Abfallgebühren sicherstellen

(Bern)(PPS) Der Regierungsrat des Kantons Bern will die Abfallabgabe erhöhen, damit die Sanierung der Schiessanlagen sichergestellt werden kann. Eine entsprechende Anpassung des Abfallgesetzes wurde in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert, für den Regierungsrat besteht jedoch keine realistische Alternative. Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Märzsession 2017 beraten.

Aufgrund grosser Widerstände in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat im Herbst 2011 auf die Einführung einer Schussabgabe zur Sanierung der Schiessanlagen verzichtet. Daher werden die Sanierungskosten nach Abzug der Beiträge von Bund und Standortgemeinden von den Schützenvereinen getragen. Können diese nicht zahlen, müssen die Ausfallkosten aus dem kantonalen Abfallfonds finanziert werden.

Damit in diesem Fonds in den kommenden Jahren genügend Geld für die Sanierungen vorhanden ist, muss die Abfallabgabe von heute 5 auf neu maximal 10 Franken pro Tonne Abfälle erhöht werden. Umgerechnet auf die Abgabe für einen 35-Liter-Kehrichtsack ergibt sich eine Erhöhung von maximal 2,5 Rappen.

Die geplante Erhöhung der Abfallabgabe wurde in der Vernehmlassung kontrovers diskutiert. Gerügt wurde vor allem eine Verletzung des Verursacherprinzips. Ausfallkosten können jedoch nicht verursachergerecht verteilt werden. Soweit erneut die Einführung einer Schussabgabe gefordert wurde, dürfte eine solche politisch chancenlos und praktisch kaum vollziehbar sein. Daher hält der Regierungsrat an der geplanten Erhöhung der Abfallabgabe fest. Die weiteren Punkte der Gesetzesänderung, insbesondere die Einführung eines gesetzlichen Grundpfandrechts für Forderungen des Kantons aus der Sanierung von belasteten Standorten sowie die Einführung einer Härtefallklausel, die ausnahmsweise eine Beteiligung des Kantons an den Sanierungskosten von Gemeindedeponien vorsieht, waren in der Vernehmlassung praktisch unbestritten. Derzeit ist mit der Deponie Moutier allerdings lediglich ein Anwendungsfall für die Härtefallklausel bekannt. Eine Schätzung geht von Kosten für den kantonalen Abfallfonds in der Grössenordnung von fünf bis zehn Millionen Franken aus.

Der Grosse Rat wird sich voraussichtlich erstmals in der Märzsession 2017 mit der Vorlage befassen. Die zweite Lesung ist für Juni 2017 vorgesehen. In Kraft gesetzt werden soll die Änderung am 1. Januar 2018.

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