Schweizerischer Menschenrechtspreis an Verein KIRIAT YEARIM verliehen

Schweizerischer Menschenrechtspreis an Verein KIRIAT YEARIM verliehen
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IGFM Schweiz

(Serneus)(PPS) Der Vorstand der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte - Sektion Schweiz - verleiht erneut einen mit CHF 2‘000.00 dotierten Sonderpreis des Schweizerischen Menschenrechtspreises. Der diesjährige Preisträger ist der Verein KIRIAT YEARIM, der insbesondere in Israel ein schweizerisches Kinderdorf betreibt.

Der Vereinszweck von KIRIAT YEARIM basiert auf drei Säulen, wobei jede einzelne davon sich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) wiederfindet, so dass der Verein KIRIAT YEARIM des Schweizerischen Menschenrechtspreises besonders würdig ist.

Die erste Säule ist das Betreiben eines schweizerischen Kinderdorfes in der Nähe von Jerusalem wo sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche ihre schulischen Defizite aufholen können. Nebst Artikel 26 der AEMR, welcher die Bildung erwähnt, denken wir bei diesem Projekt auch an Artikel 25, der jedem das Recht auf einen würdigen Lebensstandard gewährt.

Die zweite Säule sind Bildungsprojekte für die israelisch-arabische Bevölkerung. Bei diesen Projekten kümmert sich KIRIAT YEARIM ganz besonders der Umsetzung des Artikels 26 der AEMR, welcher das Recht auf Bildung verankert.

Die dritte Säule der Arbeit von KIRIAT YEARIM befasst sich mit Dialog– und Integrationsprojekten, welche den Austausch zwischen der jüdischen und der israelisch-arabischen Bevölkerung zum Ziel haben. Hier widerspiegelt sich ganz besonders Artikel 2 der AEMR, der festhält: „Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ Genau dieses Ziel wird mit solchen Dialog– und Integrationsprojekten angestrebt.

Firmenportrait: 

Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte wurde 1972, also vor genau 50 Jahren, in Frankfurt am Main gegründet, wo sie heute noch ihren Hauptsitz hat. Sie ist eine von politischen Parteien, Regierungen und religiösen Gruppen unabhängige Nonprofit- und Nichtregierungsorganisation. Sie unterstützt Personen, die Opfer von politischer, rassistischer oder religiöser Verfolgung geworden sind, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen und die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern.

Die schweizerische Sektion wurde 1983 gegründet und ist Trägerin des seit 1994 existierenden Schweizerischen Menschenrechtspreises, der jährlich verliehen wird.

Pressekontakt: 

IGFM-CH
Hanspeter Hartmann, Geschäftsführer
Clavanuovweg 14
7249 Serneus

Telefon: 044 586 45 45
E-Mail: hanspeter.hartmann @ igfm.ch