Ständerat erhöht die Förderuntergrenze bei der Kleinwasserkraft auf 1‘000 kW

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Swiss Small Hydro und Infostelle Kleinwasserkraft

(St.Gallen)(PPS) Der Ständerat hat heute in der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 entschieden, dass Kleinwasserkraftwerke in Zukunft nur noch ab einer Bruttoleistung von 1’000 kW gefördert werden sollen. Damit wird der Bau von Kleinwasserkraftwerken mit einer jährlichen Elektrizitätsproduktion von 170 Millionen Kilowattstunden verhindert. Dies ist mehr Strom als sämtliche Haushalte der Stadt Luzern verbrauchen!

Der Ständerat entscheidet sich damit gegen die Empfehlungen seiner Kommission und gegen den Bundesrat, schwenkt aber auf die Linie des Nationalrats ein. Der Entscheid des Ständerates ist für die Branche ein schwerer Schlag, insbesondere da die gegen die Kleinwasserkraft eingebrachten Argumente nicht nachvollziehbar sind:

  • Das Argument der grossen Eingriffe in Fliessgewässer für eine kleine Energieproduktion vernachlässigt, dass solche Anlagen insbesondere an bereits beeinträchtigten Standorten gebaut werden und in der Regel zu einer Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation führen. Oder wie dies auch durch den Bündner Ständerat Martin Schmid treffend formuliert wurde, dass Kleinwasserkraft sämtliche heute gültigen Umweltanforderungen erfüllen müssen, um überhaupt gebaut werden zu können.
     
  • Einerseits wurde auf den geringen Beitrag dieser Kraftwerke zur Energiewende hingewiesen, im Vergleich zur Grosswasserkraft. Es wird dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke bereits heute mehr Strom als alle anderen erneuerbaren Energien produzieren, und dass das Ausbaupotenzial bei der Kleinwasserkraft gleich gross ist wie bei der Grosswasserkraft.
     
  • Weiter wurden die hohen Kosten dieser Kraftwerke bemängelt, dabei aber vernachlässigt, dass diese Kraftwerke über ihre Lebensdauer betrachtet mit Abstand den günstigsten Strom aller KEV Technologien produzieren. Auch gemäss KEV-Statistik produzieren die Kleinwasserkraftwerke die günstigsten Kilowattstunden überhaupt.
     

Erschwerend kommt dazu, dass bei Kraftwerken mit einer durchschnittlichen Leistung von mehr als 570 kW (entspricht einer Jahresproduktion von mehr als 5 GWh) keine Abnahme und Vergütungspflicht mehr besteht. Hierbei besteht jedoch weiterhin eine Differenz zum Nationalrat.

Swiss Small Hydro, der Schweizer Verband der Kleinwasserkraft, nimmt den Entscheid des Ständerats enttäuscht zur Kenntnis.

Hintergrundinformationen

  • Allgemeine Informationen zur Kleinwasserkraft:
    swissmallhydro.ch/de/infostelle-kleinwasserkraft/technologie-kleinwasserkraft/
     
  • Stromverbrauch der Haushalte der Stadt Luzern: lustat.ch/files_ftp/daten/gd/1061/w082_004t_gd1061_zz_d_0000_001.html

Weitere Informationen zur Kleinwasserkraft in der Schweiz findet sich unter:

  • Argumentarium Kleinwasserkraft, Download unter
    swissmallhydro.ch/wp-content/uploads/2015/12/Argumentation-Kleinwasserkraft.pdf
  • Broschüre zu den kleinsten Wasserkraftwerken:
    „10 Gründe für kleine Wasserkraftwerke“, ISKB / Swiss Small Hydro, Download unter swissmallhydro.ch/wp-content/uploads/2015/12/Pro-Kleinwasserkraftwerke_300-kW.pdf
     
  • Hintergrundinformationen zur Broschüre:
    swissmallhydro.ch/wp-content/uploads/2015/12/Erlaeuterungen-zur-300-kW-Broschuere.pdf
     
  • Bilddatenbank Swiss Small Hydro auf Flickr: flickr.com/photos/kleinwasserkraft
     

Kontakte:

  • Präsident Swiss Small Hydro, Nationalrat Jakob Büchler,
    Tel: 079 230 67 26, jakob.buechler@parl.ch
     
  • Geschäftsstelle Swiss Small Hydro und Infostelle Kleinwasserkraft: Martin Bölli,
    Tel: +41 (0) 79 373 70 47, E-Mail info@swissmallhydro.ch, swissmallhydro.ch  
     
Firmenportrait: 

Über Swiss Small Hydro
Swiss Small Hydro wurde 1982 als Interessenverband Schweizerischer Kleinkraftwerk-Besitzer (ISKB) gegründet und ist damit einer der ältesten Fachverbände der erneuerbaren Energien. Der Verband betreibt mit EnergieSchweiz die Infostelle Kleinwasserkraft, die ratsuchende Interessierte bei allen Fragen rund um die Kleinwasserkraft unterstützt. Die Verbandszeitschrift „Das Kleinkraftwerk“ erscheint dreimal jährlich. Swiss Small Hydro führt auch Tagungen und Exkursionen durch.

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