Steuerung ambulante ärztliche Versorgung: Ständerat findet gute Linie

(Bern)(PPS) Die kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren begrüssen den Entscheid des Ständerates zur Vorlage «Zulassung von Leistungserbringern». Er korrigiert damit den Nationalrat und ermöglicht, dass eine bedarfsgerechte, wirksame und gezielte Steuerung der ärztlichen Versorgung rasch eingeführt werden kann.

Die GDK unterstützt die Linie des Ständerates, welche die Zulassungsvorlage von der Vorlage einer «einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen» (EFAS) loskoppelt. Diese Verknüpfung hätte über Jahre verhindert, dass Kantone die ambulante ärztliche Versorgung mit griffigen, gezielten Mitteln steuern können, damit eine Überversorgung in gewissen Facharztbereichen verhindert und unterversorgte Bereiche oder Regionen gestärkt werden können. GDK-Präsidentin Heidi Hanselmann betont, dass eine rasche Umsetzung im Interesse einer guten, bezahlbaren Gesundheitsversorgung ist und Prämien- wie Steuerzahlenden zugutekommt. Gleichzeitig macht der Entscheid des Ständerates die Vorlage mehrheitsfähig, weil der Kontrahierungszwang nicht mehr in Frage gestellt wird, wie dies der Nationalrat vorsah. Der Ständerat signalisiert damit auch, dass Gesundheitsvorlagen mit den Kantonen und nicht gegen sie auf die Erfolgsstrasse geführt werden müssen. Dies gilt auch für die einheitliche Finanzierung, bei welche  die Nationalratskommission vor Kurzem ein Modell verabschiedet hat, welches den Anforderungen der Kantone bei Weitem nicht genügt. Auch hier besteht noch entscheidender Korrekturbedarf, um nicht in einer Sackgasse zu landen.

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