FDP zur Steuervorlage 17: Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz erhalten

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FDP.Die Liberalen

FDP unterstützt eine wirksame und mehrheitsfähige Reform

(Bern)(PPS) Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 eröffnet. FDP.Die Liberalen wird sich im Rahmen der Vernehmlassung im Detail zur Vorlage äussern. Wir prüfen die Vorlage insbesondere unter dem Aspekt, ob die Steuereinnahmen am Standort Schweiz gesichert werden können. Eine wirksame und mehrheitsfähige Reform ist zwingend nötig. Die Einnahmen aus der Unternehmensbesteuerung finanzieren auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde wichtige Leistungen zugunsten des Gemeinwohls und müssen daher unbedingt gesichert werden.

Die international nicht mehr konformen Steuerregime müssen in jedem Fall abgeschafft werden. Daher braucht es nach dem Nein an der Urne zur Unternehmenssteuerreform III (USRIII) diese Vorlage. Die betroffenen Unternehmen tragen mit über 5 Milliarden jährlich zu den Gewinnsteuereinnahmen bei, beschäftigen hunderttausende von Arbeitnehmenden in der Schweiz, und vergeben wichtige Aufträge an Schweizer KMU. Die Schweiz muss ihre Chance nutzen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, dies insbesondere auch in Kantonen mit hoher Wirtschaftskraft.

Keine teuren Zückerchen im Giesskannenprinzip
Allfällige Begleitmassnahmen in der Sozialpolitik, wie die Erhöhung der Kinderzulage, liegen grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Die Ausgangssituation ist in jedem Kanton anders und diesen Unterschieden muss Rechnung getragen werden. Statt einer generellen Erhöhung der Familienzulagen, zieht die FDP zudem die Erhöhung der Abzüge für Kinderfremdbetreuungskosten vor. Dies stellt eine gezielte steuerliche Entlastungsmassnahme dar, welche durch die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Ausschöpfung des Arbeitskräftepotentials beiträgt.

Rückhalt der Reform zwingend notwendig
Für die FDP muss die neue Vorlage zwingend bei den Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft auf Rückhalt zählen können: Die Wettbewerbsfähigkeit muss erhalten und die Steuereinnahmen gesichert werden. Es kommt zudem nicht infrage, dass die KMU die Reform bezahlen. Schliesslich war die Unsicherheit der Bevölkerung über die Auswirkungen der Reform auf Ebene Kanton und Gemeinde ein Hauptgrund für die Ablehnung der USRIII. Wir begrüssen daher, dass die Kantone sich bereit erklärt haben, ihre Eckpunkte während der Parlamentsdebatte zur Steuervorlage 17 bekannt zu geben.

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