Negatives AHV-Ergebnis: Solide und solidarische Finanzierung für Rentensicherheit unerlässlich

Solidarisches Einstehen für die AHV – Rentensicherheit statt Diktat der leeren Kassen

(Bern)(PPS) Die AHV entwickelt sich grundsätzlich stabil. Das heute publizierte Gesamtergebnis der AHV verdeutlicht aber, dass die AHV in die Jahre eingetreten ist, in welchen sie aufgrund des Renteneintritts der Babyboomer-Generation vorübergehend einen finanziellen Mehrbedarf aufweist.

Dies ist aber für den SGB kein Grund für Alarmismus. Anstatt mit einem Diktat der leeren Kassen das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auszuhöhlen, geht es nun darum, sowohl das finanzielle Gleichgewicht der AHV als auch die ausbezahlten Leistungen zu sichern. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig. Entgegen der Vorstellungen der Arbeitgeber und der Bürgerlichen, die seit ihrer Einführung gegen eine Stärkung der AHV kämpfen. Welche Sparmassnahmen sie bei steigenden Defiziten einsetzen möchten, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.

Eine solide und solidarische Finanzierung der AHV ist deshalb unerlässlich. Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die StimmbürgerInnen bereits am 19. Mai 2019 abstimmen. Im Rahmen der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist aber gekoppelt an die umstrittene Steuerreform.

Der SGB erwartet, dass auch der Bund seine Verantwortung übernimmt. Nicht nur die künftigen Rentnerinnen und Rentner sollen zur Kasse gebeten werden, solange der Bund auch dank hoher Einnahmeüberschüsse keinen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der AHV leistet. Schliesslich erneuert der SGB seine Forderung, den AHV-Ausgleichsfonds von den Negativzinsen der Nationalbank zu befreien.

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