Ostschweizer Arbeitsintegration appelliert an Nationalrat

Ostschweizer Arbeitsintegration appelliert an Nationalrat
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Arbeitsintegrationsfirmen appellieren an Nationalrat

(Bisschofszell)(PPS) Stellenlose Menschen sollen wirtschaftsnah in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das haben sich St. Galler Programme zur vorübergehenden Beschäftigung auf die Fahne geschrieben. Damit befasst sich nun auch der Nationalrat im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Die St. Galler machen sich in Bundesbern stark dafür, dass keine bürokratischen Ausschreibungen erfolgen.

Die Organisationen, die sich für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt einsetzen, sind von der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) betroffen. Das BöB verfolgt die Devise, dass Arbeitsvergaben der öffentlichen Hand grundsätzlich ausgeschrieben werden müssen. Es gibt aber Ausnahmen. Das ermöglicht Artikel 10 des BöB.

Innovationen begünstigen

Bereits als Ausnahme vorgesehen sind IV-Programme. Die St. Galler Organisationen für Arbeitsintegration setzen sich nun gemeinsam mit anderen Ostschweizer Einrichtungen dieser Branche dafür ein, dass auch alle Arbeitsintegrationsprogramme als Ausnahme aufgeführt werden. Sie argumentieren, dass es volkswirtschaftlich nicht sinnvoll sei, diese nicht gewinnorientierten Organisationen unnötig zu belasten und Innovationen zu verhindern. Wenn die Arbeitsintegrationsprogramme ebenfalls als Ausnahme gesetzt werden, sehen diese einen grossen Vorteil für den Kanton: Der Kanton kann weiterhin selber entscheiden, welche arbeitsmarktlichen Massnahmen er ausschreiben möchte, und wird nicht vom Bund dazu gezwungen, alle Angebote auszuschreiben.

Flexibel bleiben, wirtschaftsnah agieren

Bislang wurde die Ausschreibungsfrage in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt: Im Kanton St.Gallen werden die Integrationsprogramme mit regelmässigen, aufwendigen Verfahren ausgeschrieben. Im Thurgau wird das anders gehandhabt: Es werden Betriebskonzepte verlangt, Audits durchgeführt und regelmässige Berichte eingefordert. Das finden die Integrationsprogramme pragmatisch. Marcel Rüegger, Geschäftsführer von Kompass Arbeitsintegration in Bischofszell bestätigt: «Ausschreibungen sind aufwendig und führen dazu, dass das Angebot für vier Jahre fixiert ist. Es wäre nicht mehr möglich, sich schnell am Markt und den Arbeitslosenzahlen anzupassen und wie in unserem Fall eine VeloWerkstatt und ein halbes Jahr später eine AutoWerkstatt in Absprache mit der kantonalen Abteilung ‹Arbeitsmarktliche Massnahmen› erfolgreich zu eröffnen und zu betreiben.» Rüegger unterlegt die Wirkung des Thurgauer Modells mit hervorragenden Integrationszahlen und im schweizweiten Vergleich sehr tiefen Kosten. Ausserdem weist er auf bestimmte Fälle hin, in denen teils bewährte Arbeitsintegrationsprogramme ganze Abteilungen schliessen mussten, weil sie eine Ausschreibung aus nicht erklärbaren Gründen verloren haben: «Ausschreibungen von Arbeitsintegrationsprogrammen sind kostspielige Innovations-Killer und tragen nichts zu einer besseren Qualität der Angebote bei.»

Ausschreibungen zulasten der Stellensuchenden

Iris Lenz, Leiterin des Zentrums St.Gallen von InnoPark Schweiz AG, unterstützt diesen Vorstoss, denn: «Zum jetzigen Zeitpunkt decken Leistungsvereinbarungen, unabhängige Kontrollinstrumente und das Subventionsgesetz bereits die Zwecke des BöB ab. Öffentliche Ausschreibungen binden über einen erheblichen Zeitraum personelle und finanzielle Ressourcen, welche den einzelnen Massnahmen nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dies geht klar zu Lasten der Betreuung der stellensuchenden Personen und bedeutet erhebliche Qualitätseinbussen.»

Eigenmarketing statt Arbeitsintegration

Auch Elizabeth Casal, Geschäftsleiterin des Werk- und Technologiezentrum in Jona bestätigt, dass die Vorgaben der Ausschreibungen und der damit verbundene Aufwand enorm gestiegen seien: «Ich begrüsse eine griffige Kontrolle, damit die eingesetzten Gelder optimal verwendet werden. Wenn diese Gelder aber zum grossen Teil für die Ausschreibung selbst ausgegeben werden, wird der Nutzen für die Integration – also der eigentliche Auftrag – stark in Frage gestellt. Leider werden auch etliche wichtige Aspekte der Integrationsprogramme in der Ausschreibung nicht berücksichtigt und die gemachten Angaben werden nicht überprüft.» Dies führe zu einer falschen Haltung bei den Anbietern, sagt Casal: «Programme, die Stellenlose optimal betreuen und integrieren, sollen den Zuschlag erhalten. Die Ausschreibungen führen aber dazu, dass quasi diejenigen mit dem besseren Eigenmarketing gewinnen. Kurzum: Volkswirtschaftlich gesehen ist diese Art von Ausschreibungen wenig sinnvoll.»

Gute Infrastruktur in Gefahr

Jolanda Betschart, Mitglied der Geschäftsleitung des Wiler Einsatzprogramms Transitwerk findet eine Ausnahmeregelung im BöB mehr als angebracht: «Der Aufwand für die Erstellung der Offerten wie auch die latente Ungewissheit, ob der Betrieb nach Ablauf der Vergabefrist weitergeführt werden kann, stehen in keinem ökonomischen Verhältnis zu den Kernaufgaben eines Einsatzprogramms. Der Weiterbestand von gut eingespielten Teams und solide aufgebauten Infrastrukturen befinden sich stets auf dünnem Eis. Eine nachhaltige Aufbauarbeit kann so nie optimal realisiert werden. Fazit: Schweizweit könnte viel Geld gespart und Personalressourcen zu Gunsten der Versicherten freigesetzt werden.»

Umkämpftes Geschäft

Wie umkämpft das Anliegen der St.Galler Integrationsprogramme ist, zeigt auch die Entwicklung des Geschäfts im parlamentarischen Prozess. So wurde es in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) sehr knapp. Sie bereitete die Vorlage für den Nationalrat vor. Die WAK entschied sich mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten dafür, dass Organisationen für die Arbeitsintegration nicht von der öffentlichen Ausschreibung ausgenommen werden. Noch bestehe aber die reelle Chance, den gesamten Nationalrat davon zu überzeugen, dass Arbeitsintegrationsprogramme ihre Aufgabe volkswirtschaftlich und gesellschaftlich wirkungsvoller betreiben können, wenn sie zwar von den staatlichen Auftraggebern eng geführt, aber nicht bürokratisch in ihren Hauptaufgaben behindert würden. Die Beratung im Nationalrat ist auf den 13. Juni terminiert.

Bildlegende: Iris Lenz setzt sich mit ihrem Team für effektive Arbeitsintegration ein: «Öffentliche Ausschreibungen gehen klar zu Lasten der Betreuung der stellensuchenden Personen und bedeuten erhebliche Qualitätseinbussen.»

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