Runder Tisch zur Reglementierung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe in der Schweiz

(Bern)(PPS) fedpol hat am 1. September 2016 einen Runden Tisch zur Reglementierung von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe in der Schweiz organisiert. Dabei wurden den betroffenen Branchen Vorschläge präsentiert, wie in der Schweiz in Zukunft der Missbrauch von Vorläuferstoffen erschwert werden könnte. Die Kommentare der BranchenvertreterInnen fliessen nun in den Bericht an den Bundesrat ein. Der Bericht wird dem Bundesrat als Grundlage dienen für den Entscheid über das weitere Vorgehen. fedpol möchte gemeinsam mit der Branche pragmatische und wirksame Massnahmen erarbeiten, um in der Schweiz die Risiken eines Missbrauchs von Vorläuferstoffen für Explosivstoffe zu reduzieren.

Die jüngsten Attentate in Europa haben es gezeigt: Terroristen verwenden zur Herstellung ihrer Sprengsätze Substanzen, die in Produkten des täglichen Gebrauchs wie Düngemittel, Reinigungsmittel für Schwimmbäder oder Unkrautvertilgungsmittel zu finden sind. Diese Chemikalien, wie etwa Wasserstoffperoxid und Aceton sind sogenannte Vorläuferstoffe für Explosivstoffe. Während der Handel mit diesen Produkten in der Europäischen Union für Privatpersonen eingeschränkt ist, sind sie in der Schweiz uneingeschränkt und unkontrolliert erhältlich. Es besteht deshalb ein reelles Risiko, dass sich Kriminelle solche Substanzen in der Schweiz beschaffen.

Der Runde Tisch war ergiebig

Der Bundesrat ist sich dieses Risikos bewusst und hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Expertengruppe unter der Leitung von fedpol einzusetzen. Ihre Aufgabe ist es, die Situation in der Schweiz zu analysieren und Massnahmen vorzuschlagen, damit der Zugang zu diesen Substanzen erschwert wird. Die ersten Ergebnisse dieser Analyse wurden anlässlich eines Runden Tisches mit der betroffenen Branchen vorgestellt und die Realisierbarkeit der vorgeschlagenen Massnahmen diskutiert.

Der Austausch war ergiebig: Die Teilnehmer haben wertvolle Inputs geliefert, um realistische, pragmatische und wirksame Lösungen zu finden. fedpol wird die Ergebnisse der Diskussionen am Runden Tisch in den Bericht an den Bundesrat einfliessen lassen. Der Bundesrat wird gestützt auf diesen Bericht über das weitere Vorgehen entscheiden. Falls er sich für eine Reglementierung ausspricht, werden die betroffenen Branchen zu den Gesetzgebungsarbeiten und zu den Details der Umsetzung konsultiert.

Unmittelbare Massnahmen

Da das Gesetzgebungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, werden Sofortmassnahmen getroffen. Die konsultierten Branchen haben ihre Offenheit gezeigt, ihre Mitglieder für die Risiken von Vorläuferstoffen zu Explosivstoffen zu sensibilisieren. Die Verkaufsstellen können verdächtige Vorkommnisse mit Vorläuferstoffen an eine Meldestelle bei fedpol melden, mit dem Ziel einen möglichen Missbrauch frühzeitig zu entdecken. fedpol bereitet gemeinsam mit den betroffenen Branchen Informationsmaterial für Verkäufer vor.

Die Regelung der Europäischen Union

Als Folge der zahlreichen Attentate mit aus Vorläuferstoffen hergestelltem Sprengstoff hat die Europäische Union 2014 eine Regelung über den Verkauf und den Gebrauch von Vorläuferstoffen erlassen. Die Regelung der EU sieht drei mögliche Massnahmen vor, die einzig den Verkauf solcher Stoffe an Private betreffen: Der Verkauf eines Produkts wird entweder verboten, ist bewilligungspflichtig oder muss registriert werden. Die Liste der betroffenen Substanzen ist überall gleich, aber die Regelung wird in den Ländern der Europäischen Union unterschiedlich angewendet, weil jedes Land jeweils eine der möglichen Massnahmen bevorzugt.

Pressekontakt: 

Bundesamt für Polizei (fedpol)
Nussbaumstrasse 29
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